BVKA

Peterseim will Spezialapotheken vertreten APOTHEKE ADHOC, 12.05.2016 12:42 Uhr

Berlin - 

Der Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA) will sich neu ausrichten: Zu den Bereichen Klinik- und Heimversorgung, die weiterhin gleichberechtigt nebeneinander stehen sollen, kommt die spezialisierte Arzneimittelversorgung vor Ort. Dazu zählen die Palliativversorgung und die Substitutionsversorgung. Damit will sich der BVKA als Spezialverband für Apotheken jenseits der klassischen Offizin positionieren.

Seit 2007 haben schwerstkranke Patienten Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Apotheken würden zwar noch vor Klinikärzten als regelmäßige Kooperationspartner angeführt, eine ausdrückliche gesetzliche oder vertragliche Grundlage für ihre Einbindung fehle aber bislang, kritisiert BVKA-Präsident Dr. Klaus Peterseim auf der Jahrestagung des Verbands. Und die Anpassung der Apothekenzuschläge für Betäubungsmittel (BtM) sei überfällig.

Das betrifft auch Apotheken in der Substitutionsversorgung. Die individuelle Herstellung von Arzneimitteln vor Ort sei ein deutlicher Schwerpunkt, zudem sei eine enge Zusammenarbeit zwischen Praxis und Apotheke notwendig. Allerdings mangele es sowohl an spezialisierten Ärzten als auch Apothekern. „Eine ausdrückliche gesetzliche oder vertragliche Grundlage für die strukturierte Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker fehlt“, so Peterseim.

Sowohl die SAPV als auch die Substitutionsversorgung sollte aus Sicht des BVKA über öffentliche Apotheken sichergestellt werden. Dafür müssten die entsprechenden rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Darüber hinaus fordert der BVKA eine Honorarregelung für das Medikationsmanagement und eine entsprechende Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Die patientenindividuelle Verblisterung sollte nach dem Vorbild der Stoffe und Zubereitungen vergütet werden.

Weitere Themen auf der Agenda sind unter anderem das Entlassmanagement und die Rolle der Klinikapotheken dabei, Securpharm in der Klinikversorgung und die Bekämpfung von Lieferengpässen. Der BVKA spricht sich dafür aus, Hersteller dazu zu verpflichten, nicht nur Großhändler, sondern auch Krankenhaus- und krankenhausversorgende Apotheken bedarfsgerecht zu beliefern.

Auch mit Krankenhausapotheken „auf der grünen Wiese“ muss sich der BVKA derzeit befassen, nachdem ein Krankenhausträger in Schleswig-Holstein begonnen hat, ein Zentrallogistiklager zu bauen, das zwischen 45 und 100 Kilometer von den Kliniken entfernt ist. Aus Sicht des Verbands reicht eine solche formale Zuordnung einer Apotheke zu einem Krankenhaus nicht aus, nötig wäre auch eine funktional-räumliche Angliederung. Peterseim sieht einen Verstoß gegen das Apothekenrecht und einen Missbrauch der Ausnahme vom Fremd- und Mehrbesitzverbot.

Ein Dorn im Auge ist dem BVKA die Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarland, laut der die Weitergabe von Rezepten vom Arzt an die Apotheke auch dann rechtswidrig ist, wenn die Verordnung an die heimversorgende Apotheke geschickt wird. Der BVKA fordert eine Ausnahme für heimversorgende Apotheken.

Die verpflichtende Einführung von Stationsapothekern, über die derzeit in Niedersachsen nachgedacht wird, hält Peterseim für eine reizvolle Idee. Allerdings seien Finanzierung und Umsetzung noch unklar: „Weder gibt es Geld noch Personal“, so Peterseim.