Mehr Spielraum bei der Umsetzung vor Ort

Klinikreform: Weg frei für Änderungen 27.03.2026 14:20 Uhr

Berlin - 

Der Weg für Änderungen an der umstrittenen Krankenhausreform ist nach monatelangem Ringen frei. Der Bundesrat ließ das vom Bundestag beschlossenes Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) passieren, das mehr Spielraum bei der Umsetzung vor Ort geben soll. Geschaffen werden damit längere Übergangszeiten und mehr Möglichkeiten für Ausnahmen von Vorgaben zur Behandlungsqualität.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sprach von einem guten und gangbaren Kompromiss. Das Gesetz sorge dafür, dass die Regelungen für Kliniken und Planungsbehörden praxistauglich umsetzbar seien. Gemeinsames Ziel sei, zu mehr Spezialisierung und Bündelung von Kompetenzen zu kommen. Es brauche aber auch eine gute Grundversorgung gerade auf dem Land.

Weiter Kritikpunkte aus Ländersicht

In der Debatte machten mehrere Länder anhaltende Kritikpunkte deutlich, hoben aber auch eine jetzt nötige Planungssicherheit hervor. Der Bundesrat stellte in einer Entschließung fest, dass das Gesetz in Teilen hinter den Länderforderungen zurückbleibe und einzelne Regelungen den praktischen Anforderungen bei der Umsetzung noch nicht ausreichend Rechnung trügen.

Union und SPD hatten die Nachbesserungen im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Krankenhausreform war Ende 2024 von der Vorgängerregierung und dem damaligen Minister Karl Lauterbach (SPD) gegen Proteste durchgesetzt worden. Ziele sind, finanziellen Druck zu immer mehr Behandlungsfällen zu mindern und mehr Spezialisierung bei komplizierten Eingriffen herbeizuführen.

Zentrales Instrument sind neu definierte „Leistungsgruppen“ für Behandlungen mit einheitlichen Vorgaben zu Ausstattung und Fachärzten. Nur Kliniken, die sie erfüllen, können die Leistungsgruppe anbieten und mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Das Änderungsgesetz erweitert nun Möglichkeiten für Ausnahmen, nach denen Kliniken Leistungen befristet auch ohne diese Voraussetzungen anbieten dürfen. Umstellungen der Vergütung sollen ein Jahr später kommen.

Erleichterung bei der AOK

Erleichterung gibt es unter anderem bei der AOK: „Angesichts der prekären finanziellen Lage der GKV sollte man sich noch mal in Erinnerung rufen, dass die Beitragszahlenden ursprünglich auch noch die Transformationskosten für die Modernisierung der Krankenhäuser in Höhe von 25 Milliarden Euro tragen sollten. Diese ungerechte und ordnungspolitisch unsinnige Idee hat die Regierungskoalition mit dem KHAG abgeräumt. Sie hat damit klargestellt, dass die Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe aus Steuermitteln zu erfolgen hat. Das ist die wichtigste Weichenstellung, die mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates endgültig umgesetzt wird“, kommentiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann.

An anderen Stellen habe sich der Bund dem Druck der Länder gebeugt. „Trotz aller Bedenken können wir aber mit den verhandelten Regelungen leben, weil die Krankenkassen aktiv an den Entscheidungen über Ausnahmen von den Qualitätsvorgaben beteiligt werden müssen.“ Wichtig sei zudem die im KHAG enthaltene Klarstellung zum Pflegebudget: „Tätigkeiten, die nichts mit der Pflege am Patienten zu tun haben, dürfen künftig nicht mehr aus dem Budget bezahlt werden. Das kann aber angesichts der ungebremst steigenden Kosten und der aktuellen Forderungen der Kliniken in Höhe von 12 Prozent Steigerung bei den Pflegebudgets nicht das letzte Wort sein. Wir sind gespannt, was die Finanzkommission Gesundheit am Montag zum weiteren Vorgehen bei diesem Thema empfiehlt.“