Sterilrezepturen

Klinikapotheker wollen MVZ beliefern Janina Rauers, 06.06.2012 14:41 Uhr

Berlin - 

Krankenhäuser dürfen Medizinische Versorgungszentren (MVZ) betreiben, die Klinikapotheker sind bislang bei der Belieferung mit Arzneimitteln aber außen vor. Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (AdkA) fordert in seiner Stellungnahme zur AMG-Novelle eine Änderung: Präparate zur unmittelbaren Anwendung in den MVZ – wie etwa Zytostatikazubereitungen – sollen künftig von Klinikapotheken geliefert werden können.

 

Bislang ist laut AdkA die Arzneimittelversorgung durch die Krankenhausapotheke auf den stationären Bereich und krankenhauseigene Ambulanzen gebrenzt. Künftig wollen die Klinikapotheker auch den Bedarf an Medikamenten zur unmittelbaren Anwendung im hauseigenen MVZ liefern dürfen. Das Gleiche soll für Arztpraxen im Krankenhaus – wenn der Arzt Angestellter der Klinik ist – und Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativ-Versorgung gelten.

Auf den Sprechstundenbedarf und auf nachgelagerte Behandlungen haben die Klinikapotheker nach eigenem Bekunden kein Auge geworfen: Man wolle nicht in Konkurrenz zu den öffentlichen Apotheken treten, heißt es.

 

 

Bislang werde die im Krankenhaus bewährte Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker den Patienten der neuen Versorgungsformen vorenthalten, kritisiert der AdkA. So würden „zusätzliche Schnittstellen und damit neue Probleme geschaffen“, Informationslücken und Medikationsrisiken würden in Kauf genommen. Das Ergebnis seien Zeitverzögerungen bei der Versorgung und zusätzlicher Aufwand für Ärzte und Patienten. In der ambulanten Palliativversorgung bestehe beispielsweise eine „Versorgungslücke“ mit aseptisch befüllten Arzneimittelreservoirs für Schmerzpumpen.

Um Patienten im ambulanten Bereich versorgen zu können, müssen die Klinikapotheken Verträge mit den Krankenkassen schließen. Bei Zytostatikazubereitungen fordern die Kassen meist, dass die entstehenden Kosten nicht über denen der Hilfstaxe der öffentlichen Apotheken liegen dürfen.

Derzeit gibt es bundesweit rund 1900 MVZ, davon werden 38 Prozent von Krankenhäusern getragen. Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes dürfen MVZ nur noch von Ärzten und Kliniken, aber nicht mehr von Apothekern und anderen Leistungserbringern betrieben werden.