Corona-Impfung

Hörschaden nach Vaxzevria: Klage abgewiesen Nadine Tröbitscher, 21.08.2023 10:22 Uhr aktualisiert am 21.08.2023 11:11 Uhr

Die Klage einer Frau wegen eines möglichen Corona-Impfschadens auf Schmerzensgeld wurde abgewiesen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau wegen eines möglichen Corona-Impfschadens auf Schmerzensgeld abgewiesen. Es handelt sich um eine Zivilklage gegen AstraZeneca.

Nach der Impfung hatte die Frau einen starken Hörschaden erlitten. Die Zahnärztin führt das auf den Covid-19-Wirkstoff von von AstraZeneca zurück und fordert in einem Zivilprozess Schadenersatz – in der ersten Instanz ohne Erfolg. Die Urteilsbegründung werde schriftlich ergehen, und die Klägerin müsse die Kosten für das Verfahren tragen, verkündete die Richterin in dem Zivilprozess am Montag in Mainz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Anwalt der Frau kündigte an, in die nächste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz zu gehen. Er sprach von einem „Fehlurteil“. Die Klägerin von „einem Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen“.

„Mein Impfschaden ist offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannt“, sagte die Klägerin, die zum Zeitpunkt der Impfung 40 Jahre alt war. Es sei nicht verständlich, weshalb das Landgericht nicht in die Beweisaufnahme gegangen sei.

Ihr Anwalt verwies auf ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Bamberg. In diesem Zivilprozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hatte der Senat am 14. August Zweifel daran erkennen lassen, ob der Hersteller AstraZeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hatte. Das OLG will ein Gutachten einholen. Mit diesem soll die Frage geklärt werden, „ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war“.

Die 33 Jahre alte Klägerin vor dem OLG Bamberg sei zwei Tage nach seiner Mandantin im März 2021 geimpft worden, sagte ihr Anwalt in Mainz. Er nannte das Urteil des Landgerichts einen „Bärendienst“ für die Impfbereitschaft der Menschen in einer neuen Pandemie. Die Klägerin kritisierte, die Bundesregierung habe anders als andere Länder zu lange an AstranZeneca als Impfstoff festgehalten. Sie fürchte, dass ihr Fall erst vom Europäischen Gerichtshof entschieden werde.