Klärungsbedarf bei Pflegereform 06.07.2026 15:18 Uhr
Während am GKV-Sparpaket noch die letzten Änderungen vorgenommen werden, steht ein anderes Projekt von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hintenan: das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Hier gibt es noch Einwände – aus SPD, CDU und auch die CSU macht mobil. Auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) und die Pflegebranche sind noch lange nicht zufrieden.
Für 2027 steht der sozialen Pflegeversicherung (SPV) ein Defizit in Höhe von 7,6 Milliarden Euro bevor – mit dem PNOG will die Regierung auch hier die Kosten dämpfen. „Um die Finanzen der SPV stabil zu halten, werde es auch berechtigte Einschnitte bei den Leistungen geben müssen, wie die stärkere Gewichtung von Versicherten mit erheblichem Pflegebedarf bei den Pflegegraden“, heißt es vom vdek.
Doch bei den Eigenanteilen in der stationären Pflege sei die Belastungsgrenze bereits erreicht, meint der Vorsitzende Uwe Klemens. Dass die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige gesenkt werden sollen, sei „vollkommen unverständlich“. „Das entlastet zwar die SPV, widerspricht aber komplett dem Ziel, die häusliche Pflege sowie pflegende An- und Zugehörige zu stärken“, so Klemens.
Solche Ausgaben, genauso wie auch die Erstattung der Milliardenbeträge für die Corona-Kosten, seien zudem „eindeutig eine Aufgabe des Staates“, so der vdek. Die Finanzwirkungen des PNOG seien insgesamt zu knapp bemessen und reichten für eine nachhaltige Stabilisierung der SPV-Finanzen nicht aus, heißt es weiter. „Die notwendigen Nachbesserungen dürfen jedoch nicht weiter zu Lasten der Versicherten und Arbeitgeber gehen“, so Klemens.
Einiges nachzubessern
Auch Thomas Knieling vom Verband der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) sieht noch einigen Nachbesserungsbedarf – das zeige auch der Aufschub, da das PNOG nun doch noch nicht vor der Sommerpause im Kabinett beschlossen wird. „Die massive Kritik aus der Pflegebranche ist offenbar nicht folgenlos geblieben. Nun muss die Sommerpause genutzt werden, um den Referentenentwurf grundlegend zu überarbeiten.“
Danach müsse Warken einen neuen Entwurf vorlegen, „der seinem Anspruch als echte Pflegereform gerecht wird und nicht lediglich ein Spargesetz zulasten der Pflege darstellt“, meint Knieling, der mit seinem Verband die Pflegeunternehmen vertritt. Angegangen werden müssten vor allem die Regelungen zur Tariftreue und die Einschnitte bei den Kernleistungen von ambulanten Diensten hinsichtlich der Beratungsbesuche und Entlastungsleistungen.
„Pflegeeinrichtungen brauchen keine zusätzlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Unsicherheiten, sondern mehr Flexibilität, weniger Bürokratie und verlässliche Rahmenbedingungen. Politik darf die professionelle Pflege nicht selbst zum Pflegefall machen“, so Knieling.