Corona-Folgen

Kein Kurzarbeitergeld: Kassenärzte protestieren bei Heil Lothar Klein, 30.04.2020 14:45 Uhr

Sauer: KBV-Chef Dr. Andreas Gassen protestiert gegen die Verweigerung von Kurzarbeitergeld für Arztpraxen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Das Kurzarbeitergeld ist für die Bundesregierung das wichtigste Instrument zur Abfederung der Corona-Krise für den Arbeitsmarkt. Für über zehn Millionen Beschäftigte haben Firmen Kurzarbeitergeld (KuG) beantragt. Für in Existenznot geratene Arztpraxen soll das aber nicht gezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit verweigert offenbar die Auszahlung. In einem Schreiben an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) beschwert sich nun die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in scharfem Ton darüber.

Der KBV sei eine interne Weisung (AZ75095 / 7506) der Bundesagentur für Arbeit zur Kenntnis gelangt, wonach für Vertragsarztpraxen „kein Raum für die Zahlung von KuG besteht“. Nach Ansicht der Kassenärzte beruht diese Absage auf einer „missverständlichen Formulierung“, protestieren die Kassenärzte. Denn unter den vertragsärztlichen „Schutzschirm“ nach Sozialgesetzbuch V (SGB V) fielen nur Umsätze einer Vertragsarztpraxis aus der Tätigkeit innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Das SGB V regelt für Kassenärzte, dass im Fall von Umsatzverlusten aufgrund einer Pandemie diese den Kassenärztlichen Vereinigungen ausgeglichen werden können: „Mindert sich das Gesamthonorar eines vertragsärztlichen Leistungserbringers um mehr als 10 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal und ist diese Honorarminderung in einem Fallzahlrückgang in Folge einer Pandemie, Epidemie, Endemie, Naturkatastrophe oder eines anderen Großschadensereignisses begründet, kann die Kassenärztliche Vereinigung eine befristete Ausgleichszahlung an den vertragsärztlichen Leistungserbringer leisten.“

Für die Mehrheit der vertragsärztlichen Praxen treffe die Annahme einer rein vertragsärztlichen Tätigkeit nicht zu, schreibt die KBV an Heil: „Nicht unter den Schutzschirm fallen hierbei Einnahmen die zum Beispiel aus privatärztlichen, arbeitsmedizinischen oder sonstigen Leistungen erzielt werden.“ Da letztere Leistungen in Praxen einen „durchaus hohen und nicht allgemein pauschalierbaren Anteil“ ausmachen könnten, werde es Praxen geben, die trotz des „Schutzschirms“ Einnahmeverluste aufwiesen, die die Voraussetzungen für den Bezug von KuG erfüllten.

„Insofern machen wir dringend darauf aufmerksam, dass es hier zu Zahlungen von KuG kommen können muss, da ansonsten betriebsbedingte Kündigungen unvermeidlich wären, was für die ärztliche Infrastruktur extrem schädlich wäre. Wir bitten darum, darauf aufmerksam zu machen, dass die Frage des Anspruchs auf KuG immer Ergebnis einer Einzelfallprüfung sein muss“, so KBV-Chef Dr. Andreas Gassen an den Bundesarbeitsminister. Selbst wenn die in der internen Weisung für den vertragsärztlichen Anteil einer Praxis getroffene pauschale Aussage zutreffen sollte, sei sie „in ihrer Pauschalität für den Gesamtumsatz einer Praxis regelhaft unzutreffend“. Eine pauschale Absage ohne Prüfung des Sachverhaltes im Einzelfall halte die KBV daher „für rechtswidrig“. Gassen: „Daher bitten wir um eine entsprechende Klarstellung, die hier auch beruhigend auf die Arztpraxen wirken würde. Wir würden dies im Nachgang auch entsprechend an die Ärzteschaft kommunizieren.“ Eine Antwort von Heil liegt aktuell noch nicht vor.

Erst Anfang dieser Woche hatten sich die Spitzen der großen Koalition auf ein höheres Kurzarbeitergeld verständigt. Das Paket sieht vor, dass betroffene Arbeitnehmer vom 1. Mai bis zum Jahresende mehr hinzuzuverdienen dürfen – bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens. Zudem wird das Kurzarbeitergeld befristet bis zum Jahresende ab dem vierten Monat auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem achten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) aufgestockt.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben Firmen in Deutschland in der Corona-Krise bis zum 26. April für 10,1 Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet – ein Rekordwert. Damit wurden alle Prognosen von Volkswirten bei weitem übertroffen. Die Schätzungen der Experten hatten zwischen drei und sieben Millionen Menschen gelegen. Der bisherige Rekordwert der Bundesagentur für Arbeit für dieses arbeitsmarktpolitische Instrument stammt aus dem Mai 2009. Damals waren 1,44 Millionen Menschen in Kurzarbeit. Im gesamten Krisenjahr 2009 waren 3,3 Millionen Anzeigen für Kurzarbeit bei der Bundesagentur eingegangen.

Trotz der extrem hohen Zahl von Anzeigen für Kurzarbeit stieg auch die Zahl der Arbeitslosen im April saisonuntypisch an. Im April waren 308.000 Menschen mehr arbeitslos als noch im März und 415.000 mehr als im April 2019, teilte die Bundesagentur für Arbeit mit. Die Gesamtzahl stieg damit auf 2,644 Millionen. Dies entspricht einer Quote von 5,8 Prozent. Sie stieg im Vergleich zum März um 0,7 Punkte und im Vergleich zum April des Vorjahres um 0,9 Punkte. „Die Corona-Krise dürfte in Deutschland zur schwersten Rezession der Nachkriegszeit führen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur, Detlef Scheele. „Dadurch gerät auch der Arbeitsmarkt stark unter Druck.“ Die Arbeitslosigkeit sei erstmals in der Nachkriegszeit in einem April gestiegen. Normalerweise sinkt die Arbeitslosigkeit in dieser Jahreszeit wegen der Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt.