Satzungsleistungen

KBV-Chef: Homöopathie & Co. streichen 23.02.2026 06:11 Uhr

Berlin - 

Manche Krankenkassen bezahlen Zahnreinigungen, manche Krankenkassen Homöopathie. Nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) könnte an dieser Stelle gespart werden.

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen fordert, die Satzungsleistungen der Krankenkassen komplett abzuschaffen. „Wenn nicht genug Geld für den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung da ist und gespart werden muss, sind ‚Nice to have‘-Leistungen als Erstes zu streichen“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

„Es kann doch nicht sein, dass Kassen die Vergütung für Leistungen, die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen worden sind, kürzen wollen und gleichzeitig hohe Summen für werbewirksame Dinge bezahlen“, so Gassen weiter.

Satzungsleistungen gehen über das allgemeine Leistungsniveau hinaus und sind von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Dazu zählen etwa professionelle Zahnreinigungen, aber auch Behandlungsmethoden wie Homöopathie. Zuletzt hatte Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) versucht, die Kostenübernahme für Homöopathie auszuschließen. Er hatte die möglichen Einsparungen auf rund 50 Millionen Euro jährlich beziffert.