„Absicherung für Apotheker – Regress für Ärzte“

Kassenärzte kritisieren Impfhonorar für Apotheken Carolin Ciulli, 14.10.2022 08:19 Uhr

Apotheker vs. Ärzte: KBV-Chef Dr. Andreas Gassen sieht eine Ungleichbhandlung bei der Honorierung der Grippeimpfung. Foto: Lopata/axentis.de
Berlin - 

Nach dem Deutschen Hausärzteverband hat auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Vereinbarung zwischen Krankenkassen und Apothekerverbänden zur Grippeschutzimpfung kritisiert. Apotheken sollen pro Influenzaimpfung 11 Euro erhalten. „Das ist mehr als viele niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen bekommen, die ihre Patienten intensiv beraten und im seltenen Fall von Impfreaktionen in der Lage sind, sofort zu helfen“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen.

Gassen zufolge sei es „erstaunlich“, wofür der GKV-Spitzenverband bereit sei, „sehr viel Geld auszugeben, das eigentlich in die Weiterentwicklung der Strukturen der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung“ gehöre. Die niedergelassenen Ärzt:innen absolvierten jährlich über 20 Millionen Grippeimpfungen in wenigen Wochen.

„Das Impfen ist und bleibt eine originär ärztliche Aufgabe, denn es geht hier um Mehr als nur den Piks“, sagte KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister. Das Impfen umfasse außer der Injektion auch die Impfanamnese, die Aufklärung zur Impfung sowie den Ausschluss von akuten Erkrankungen und Kontraindikationen.

Absicherung für Apotheker – Regress für Ärzte

„Nur mit den Ärzten im Boot können flächendeckend, qualitativ hochwertig und schnell Impfungen stattfinden“, so Gassen. Er kritisierte, dass „neben dem Honorar für die Impfung selbst die Vergütung für die Apotheker auch eine finanzielle Absicherung für zu viel bestellten Impfstoff beinhaltet“. Es könne nicht sein, „dass Apothekern diese finanzielle Absicherung von den Kassen eingeräumt wird, während Ärzten von denselben Kassen dann ein Regress droht.“

Was die KBV übersieht: Die Vergütung der Apotheken beinhaltet alle Leistungen: Für die Durchführung und Dokumentation gibt es eine Pauschale von 7,60 Euro. Für Nebenleistungen wie Verbrauchsmaterial gibt es 2,40 Euro, für die Beschaffung der Impfdosis 1 Euro. Die Praxen können für die Durchführung der Grippeimpfung 8,15 Euro abrechnen.