Kassenabschlag wird festgeschrieben Alexander Müller, 02.07.2010 18:15 Uhr

Berlin - 

Der Kassenabschlag für Apotheken wird wieder gesetzlich festgeschrieben. Darauf haben sich die Regierungsfraktionen von Union und FDP nach Informationen von APOTHEKE ADHOC verständigt. Verhandelt wird nur noch über die Höhe. Dem Vernehmen nach sind zwei Varianten im Gespräch: 2,10 Euro oder 2,30 Euro. Die endgültige Entscheidung soll am Dienstag fallen.

Der Kassenabschlag war für das Jahr 2008 von 2 Euro auf 2,30 erhöht worden. Ab 2009 sollten die Vertragspartner, der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV), den Zwangsabatt erstmals selbst verhandeln. Nachdem monatelang keine Einigung erzielt werden konnte, hatte eine unabhängige Schiedsstelle Ende 2009 entschieden, dass der Abschlag rückwirkend zum Jahresanfang auf 1,75 Euro abgesenkt werden soll.

Der GKV-Spitzenverband hatte gegen diese Entscheidung geklagt, eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte die sofortige Vollziehung angeordnet. Doch die meisten Kassen verzögern die Abwicklung und verlangen umfangreiche Datenlieferungen von den Rechenzentren. Streit gibt es zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem DAV auch in der Frage, ob für 2010 der alte oder der neue Abschlag gilt.

Eine Erhöhung des Abschlags würde die Apotheken hart treffen: Bei einer Anhebung auf 2,30 Euro müssten sie mit Ausfällen von mehr als 300 Millionen Euro rechnen. Bei einem Abschlag von 2,10 Euro gingen den Apotheken immer noch rund 200 Millionen Euro Rohertrag verloren. Parallel drohen Einbrüche durch die Umstellung des Großhandelshonorars.