Telematik-Infrastruktur

Kassen zahlen Apotheken TI-Ausstattung Lothar Klein, 12.10.2018 10:57 Uhr

München - 

Lange hat es gedauert, jetzt steht es fest: Die Krankenkassen zahlen den Apotheken die Erstausstattung für den Anschluss an der TI-Netz der Gematik. Dies ist Voraussetzung für das elektronische Medikationsmanagement ebenso wie für das E-Rezept. Mit Konnektor und Lesegerät können in einem ersten Schritt die Versichertenkarten in der Apotheke ausgelesen werden. „Apotheken sollen bei der Finanzierung nicht schlechter gestellt werden als die Ärzte“, sagte Claudia Korf, DAV-Geschäftsführerin, zum Auftakt der Debatte des Deutschen Apothekertages (DAT) über das Thema Digitalisierung.

Die Einzelheiten sollen nächste Woche auf der Mitgliederversammlung des DAV vorgestellt werden. „Wir stehen kurz vor dem Abschluss“, sagte DAV-Chef Fritz Becker. Laut Korf wird wie bei den Ärzten die Grundausstattung von den Kassen bezahlt. Dazu zählen ein Konnektor zum Anschluss an das TI-Netz und ein Lesegerät für die Versichertenkarte. Es werde aber keine 100-Prozent-Finanzierung geben, sagte Korf.

Die Ärzte haben von den Kassen für die Erstausstattung 1982 Euro erhalten, 1547 Euro für den Konnektor und 435 Euro für das Lese-Terminal. Inzwischen gibt es für den Konnektor zwei Anbieter auf dem Markt, die Compugroup und Telekom. Je nach Größe haben die Arztpraxen Anspruch auf zwei oder drei Terminals. Für das notwendige Update der Praxissoftware haben die Ärzte zusätzlich eine Pauschale von 900 Euro erhalten. Für die Wartung der Geräte zahlen die Kassen den Ärzten 248 Euro pro Quartal als Pauschale und für den Praxisausweis, der für den Zugang erforderlich ist, 23,25 Euro pro Quartal. Für den zudem erforderlichen Heilberufeausweis erhalten die Ärzte eine Pauschale von 11,63 Euro pro Quartal.

Schwierigkeiten bei der Vereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband bereitete bis zuletzt die Auszahlung der Finanzierung. Anders als bei den Ärzten die KBV, verfügt der DAV über kein Verzeichnis der berechtigten Apotheken. Wie das jetzt geregelt wird, ist noch nicht bekannt.

In der Debatte warnte Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein davor, dass aus dem E-Rezept eine „Handelsware“ werden könne. Das E-Rezept sei für den Markt ein „hochinteressanter digitaler Gegenstand“. Der Gesetzgeber müsse verhindern, dass für die Übermittlung von E-Rezepten an Apotheken Gebühren verlangt würden. Zudem müsse unterbunden werden, dass Zuwendungen an Patienten gewährt werden könnten.