BtM-Formretax

Kassen sollen Apotheker nicht hemmen Benjamin Rohrer, 09.07.2012 10:03 Uhr

Berlin - 

In den Apothekerkammern und -verbänden werden in diesen Wochen die ersten Anträge  beschlossen, die beim Deutschen Apothekertag (DAT) diskutiert werden sollen. Zwar steht noch längst nicht fest, welche Vorschläge es letztendlich auf die Tagesordnung schaffen. Einige interessante Vorstöße gibt es aber bereits: Die Landesapothekerkammer Brandenburg will beispielsweise eine Änderung der Betäubungsmittel­verschreibungs­verordnung (BtMVV) bewirken, nach der Formretaxationen nicht mehr möglich sind.

 

In den vergangenen Wochen hatte die Koalition geprüft, ob Null-Retaxationen aufgrund von Formfehlern gesetzlich verboten werden könnten. Nach der Anhörung zur AMG-Novelle entschied man sich jedoch dazu, Kassen und Apotheker eine eigene Lösung finden zu lassen.

Die Apotheker in Brandenburg wollen das Problem weiterhin über den Gesetzgeber lösen: Dem Antrag der Kammer zufolge sollen die in der BtMVV festgelegten Angaben auf dem Arzneimittelrezept so geändert geändert werden, dass „Arzt und Apotheker bei der Versorgung und Beratung der Patienten nicht in ihrer Tätigkeit von Dritten gehemmt werden (können).“

Als Begründung heißt es: „Die zunehmende Zahl von Retaxationen mit verschiedensten, teils kuriosen Begründungen durch die Krankenkassen erschweren die zeit­nahe Versorgung der Patienten mit dringend benötigten Arzneimitteln.“

 

 

Alternative Formulierungen und nachvollziehbare Korrekturen auf den Rezepten dürften keinen Ausschluss des Versorgungsanspruchs nach sich ziehen. „Das führt zu einer unnötigen Verzögerung der Versorgung und zu einer Verunsicherung der Patienten bis hin zu einem gestörten Vertrauens­verhältnis zwischen Patient und Heilberuf.“

Bis sich der ABDA-Vorstand für eine solche Änderung der BtMVV einsetzt, hat der Antrag aber noch einen weiten Weg vor sich: Nach dem Beschluss in der Kammerversammlung wurde er an die Antragskommission der ABDA geschickt. Dort wird er gemeinsam mit allen anderen Vorstößen aus den einzelnen Bezirken diskutiert, gegebenenfalls gestrichen oder mit anderen Anträgen zusammen gefasst.

Erst wenn der Vorschlag durch die Antragskommission kommt, wird er im Oktober auf dem DAT besprochen und abgestimmt.