Rabattverträge

Kassen müssen Einsparungen ausweisen APOTHEKE ADHOC, 29.05.2008 13:33 Uhr

Berlin - 

Die Krankenkassen sind ab dem 1. Juli gesetzlich verpflichtet, Einsparungen durch Rabattverträge gesondert auszuweisen. Damit hat eine lange Diskussion ein Ende: Seit Inkrafttreten der ersten Rabattverträge im April 2007 haben die Kassen nicht bekannt gemacht, wieviel ihnen die Verhandlungen mit den Herstellern gebracht haben. Bislang gibt es lediglich Angaben einzelner Krankenkassen über die Höhe der Einsparungen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bezeichnete die Datenlage jetzt in einem Bericht über die Auswirkungen der Rabattverträge als „unbefriedigend“. In der Untersuchung, die heute im Bundestag diskutiert wird, kommt das BMG außerdem zu dem Ergebnis, dass die seit mehr als einem Jahr geltenden Rabattverträge zur Senkung der Arzneimittelausgaben der Kassen kollektivvertragliche Instrumente wie Festbeträge und Zuzahlungsbefreiungen nicht ersetzen können. Die vertraglich vereinbarten Rabatte hätten beispielsweise keinen Einfluss auf den Preiswettbewerb im Festbetragsmarkt. Auch im vergangenen Jahr seien die Preise in diesem Segment weiter gefallen. Daraus schließt das BMG, dass Festbeträge zusätzliche Einsparpotenziale für die GKV darstellen. Ebenso wenig beeinflussen die Rabattverträge solche Instrumente, die vorrangig Ärzte betreffen, wie Richtgrößen oder die Bonus-Malus-Regelung.

Allerdings seien die Rabattvereinbarungen derzeit eine zusätzliche Handlungsmöglichkeit, die es den Krankenkassen ermöglicht, „die Versorgung ihrer Versicherten mit Arzneimitteln wirtschaftlicher zu gestalten". Laut BMG reichen die derzeitigen Erfahrungen allerdings nicht aus, um die Wirksamkeit der Verträge abschließend bewerten zu können.