Falsche Behauptungen

Kassen gegen Protest: „Braucht keine höhere Vergütung“ 22.03.2026 09:56 Uhr

Berlin - 

Zum Protesttag am 23. März haben die gesetzlichen Krankenkassen eine deutliche Meinung. Die Forderung der Apothekeninhaber:innen nach mehr Geld weise man klar zurück. Mehr noch: Es heißt, dass die Apotheken sogar falsche Behauptungen aufstellen würden. „Die Mär von einer seit 2013 stagnierenden Vergütung trifft nicht zu“, erklärte die Vize-Chefin des Kassen-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Die jährlichen Zahlungen der Kassen an die Apotheken hätten sich deutlich erhöht, so Stoff-Ahnis zum RND. Konkret: Von 2013 bis 2024 seien die jährlichen Zahlungen der Kassen an die Apotheken um 1,5 Milliarden auf 7,1 Milliarden Euro erhöht worden. „Das ist ein Plus von immerhin 26 Prozent“, betont sie gegenüber dem RND.

Und weiter: „Hierbei sind einige Leistungen, wie die Herstellung von Salben, Infusionen oder die Durchführung von Impfungen, noch nicht einmal berücksichtigt.“ Das Apothekenhonorar steige Jahr für Jahr – „und zwar finanziert aus den Portemonnaies der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen“, so Stoff-Ahnis.

Vergütung erhöht sich

Zudem verwies sie laut RND auf die Vergütungsregeln, nach denen die Krankenkassen für jede abgegebene Packung einen Zuschlag in Höhe von drei Prozent des Preises zahlen. „Da jedes Jahr die Preise für Medikamente steigen und darüber hinaus die Anzahl der von den Apotheken abgegebenen Packungen zunimmt, erhöht sich damit auch die Vergütung für die Apotheken stetig“, erklärt Stoff-Ahnis.

„Hinzu kommen höhere Zuschläge für Nacht- und Notdienste, die neu eingeführte Honorierung von Botendiensten sowie zusätzliches Geld, wenn Medikamente nicht verfügbar sind und Ersatz beschafft werden muss.“ Darüber hinaus plane die Koalition laut Stoff-Ahnis ein weiteres Vergütungsplus für die Apotheken, etwa durch die Ausweitung der Impfmöglichkeiten.

„Braucht keine höhere Vergütung“

Stoff-Ahnis sprach sich für eine differenzierte Vergütung aus, ohne die Honorierung insgesamt anzuheben. „Apotheken in Ballungsräumen mit Millionenumsätzen brauchen keine Vergütungserhöhung, umsatzschwache Apotheken in strukturschwachen Regionen hingegen schon.“ So müssten absatzstarke Apotheken einen geringeren Fixbetrag pro Packung erhalten, Apotheken mit einem geringeren Absatz hingegen einen höheren Betrag. „Außerdem muss der variable Anteil gedeckelt werden“, betont sie. „Es braucht in der Summe keine höhere Vergütung, aber das Honorar, welches die Versicherten und die Arbeitgebenden mit ihren Krankenkassenbeiträgen finanzieren, muss besser verteilt werden“, fordert Stoff-Ahnis.

Schließung wegen Konkurrenz

Außerdem gebe es laut ihr keinen Zusammenhang zwischen der Honorierung und der Schließung von Apotheken. „Apotheken schließen vor allem dort, wo andere Apotheken als Konkurrenz vorhanden sind“, macht sie klar. „Das hat eine Untersuchung des Iges-Instituts im Auftrag des Spitzenverbandes ergeben. Das Gutachten hat auch gezeigt, dass sich im Verlauf der vergangenen fünf Jahre die Erreichbarkeit von Apotheken unter Berücksichtigung von Schließungen und Neueröffnungen kaum verändert hat.“

Versicherte hätten hierzulande nach wie vor insgesamt eine gute und stabile Versorgung mit Apotheken, so Stoff-Ahnis. Denn laut Gutachten konnte im vergangenen Jahr der größte Teil der deutschen Bevölkerung die nächste Apotheke innerhalb von 15 Minuten mit dem Auto erreichen. Immerhin 42 Prozent schaffen es in dieser Zeit auch zu Fuß.