Zwangsrabatt

Kassen: Es gibt kein Sonderopfer APOTHEKE ADHOC, 15.11.2012 12:42 Uhr

2,05 Euro für immer: Aus Sicht der Krankenkassen gilt der aktuelle Abschlag ohne zeitliche Begrenzung. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Auch nach dem Abbruch der Verhandlungen zum Kassenabschlag durch die Apotheker hält der GKV-Spitzenverband an seiner Meinung fest: „Ausgangspunkt für die Verhandlungen ist nach Überzeugung des GKV-Spitzenverbandes der zuletzt gesetzlich festgelegte Wert von 2,05 Euro“, so ein Verbandssprecher. Der vom Gesetzgeber mit dem AMNOG festgelegte Wert gelte nach dem Verständnis der Krankenkassen nicht begrenzt für zwei Jahre, sondern ab 2011 fortlaufend.

Nach dem gestrigen zweiten Verhandlungstreffen hatte der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Verhandlungen abgebrochen. Noch heute will die ABDA die Schiedsstelle schriftlich anrufen. Auch mehrere Gesundheitspolitiker haben heute Post aus dem Apothekerhaus bekommen: Die Apotheker wollen insbesondere Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ermutigen, sich gegenüber den Krankenkassen für die Verhandlungsbasis von 1,75 Euro auszusprechen.

Aus Sicht der Krankenkassen schalten die Apotheker die Schiedsstelle zu früh ein: „Wir halten die Verhandlungstür offen und fordern die Vertreter der Apotheker auf, sich weiteren Gesprächen nicht zu verweigern“, so der Sprecher. Obwohl die Kassen in den Verhandlungen keinen Kompromisswert vorgeschlagen haben, rufen sie die Apotheker nun zu einer gemeinsamen Lösung auf: „Wir wollen eine Lösung, die sowohl den Interessen der Patienten und Beitragszahler als auch denen der Apotheken gerecht wird.“

DAV-Chef Fritz Becker hält von einem solchen Kompromiss allerdings wenig: Er hat heute angekündigt, dass die Apotheken ab dem 1.Januar 1,75 Euro abrechnen werden. Zwar müsse dies noch juristisch überprüft werden. „Von einem Daueropfer war aber nie die Rede“, so die Begründung.