EU-Kommunalabwasserrichtlinie

KARL: Verursacherprinzip vs. Versorgungsgefährdung 20.03.2026 15:08 Uhr

Berlin - 

Seit mehr als einem Jahr ist die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) in Kraft. Diese sieht eine vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen vor, um Mikroverunreinigungen aus dem kommunalen Abwasser zu entfernen. Die Kosten dafür sollen die Verursacher – Arzneimittelhersteller und Kosmetikindustrie – tragen. Stichwort „erweiterte Herstellerverantwortung“. Doch Expert:innen haben bereits vor den damit verbunden Konsequenzen gewarnt. Wie sinnvoll das Prinzip „Wer verschmutzt, zahlt“ ist, haben Expert:innen in einem Fachgespräch der Grünen Bundestagsfraktion diskutiert.

Bis zum 31. Juli 2027 muss KARL in nationales Recht umgesetzt werden. Doch noch immer gibt es Streitpunkte, allem voran die erweiterte Herstellerverantwortung, die durch die Pharma- und Kosmetikindustrie finanziert werden soll. Für Jutta Paulus, Mitglied des Europäischen Parlaments, ist klar: Die Industrie darf nicht aus der Verantwortung entlassen und die EU-Richtlinie nicht dahingehend abgeschwächt werden. Auch nicht mit Blick auf vermeintliche Folgen wie eine Produktionsverlagerung ins außereuropäische Ausland oder Marktrücknahmen. Stattdessen sollten beispielsweise für die Pharmaindustrie andere Anreize geschaffen werden, um umweltfreundlichere Alternativen zu finden.

Denn fest steht: Die Belastung durch Arzneimittelrückstände im Abwasser wird angesichts der demografischen Entwicklung steigen, wie Martin Weyand vom BDEW deutlich macht. Als Beispiele dienen dabei Wirkstoffe wie Valsartan, Carbamazepin und Diclofenac. Daher muss auch die Pharmaindustrie als Verursacher in die Verantwortung genommen werden. Auch im Rahmen bestehender Arzneimittel gebe es Alternativen, beispielsweise Racemats, so Paulus. „Die Weiterentwicklung von Wirkstoffen wird nur vorangetrieben, wenn die anfallenden Kosten dies auch erforderlich mache“, machte auch Erik Gawel vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UfZ) klar.

Verursacherprinzip für Generikahersteller nicht zu stemmen

Genau dies ist jedoch vor allem bei der Generikaproduktion nicht der Fall. „Generika sind das Rückgrat der Versorgung, doch insbesondere hier gibt es eben keine Weiterentwicklung“, so Dr. Elmar Kroth von Pharma Deutschland. „Wir sind an unsere Wirkstoffe gebunden und für diese gibt es mitunter keine Alternativen, die denselben Effekt erzielen.“ Weiterentwicklungen von Arzneimitteln und Wirkstoffen gebe es stetig, doch diese nehme Zeit in Anspruch. Denn es sei eben nicht so einfach, beispielsweise aus Ibuprofen Dexibuprofen zu machen, sondern dafür brauche es eine Neuzulassung.

Die aktuelle Arzneimittelversorgung darf laut Kroth dadurch nicht belastet werden. Doch die mit den KARL-Regelungen verbundenen Belastungen würden vor allem die Generikahersteller treffen, für die Kostensteigerungen von 50 Cent oder 1 Euro pro Packung nicht zu stemmen sind. Daher besteht laut Kroth die Gefahr, dass einige Wirkstoffe vom Markt verschwinden. Dies gelte es zu verhindern.

Auch weitere Verursacher berücksichtigen

Für Kroth sind die Kosmetik- und Pharmaindustrie Teil des Problems der Verunreinigung, aber nicht alleiniger Verursacher, wie auch Dr. Klaus Rettinger vom Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel deutlich macht. Ihm zufolge sind die entsprechenden Regelungen in den Artikeln 9 und 10 von KARL nicht fair. Denn sie sehen eine unfaire Verteilung der Kosten und eine schlechte Handhabbarkeit für die Umsetzung vor. Der Grund: zu viele Unklarheiten. So sind die genauen Kosten noch immer unklar, erklärt Kroth. Außerdem soll erst Ende 2027 feststehen, welche Anlagen für die vierte Reinigungsstufe infrage kommen. Ebenfalls erst Ende 2027 soll klar sein, welche Präparate genau betroffen sind. Es brauche jedoch eine konkrete Kostenschätzung, damit die Unternehmen planen können. Die vorgesehene regelmäßige Prüfung des Verursacherprinzips – alle fünf Jahre – mit der Möglichkeit, weitere Akteure einzubeziehen, sei zwar lobenswert, in der Umsetzung der Regelungen jedoch nur schwer zu berücksichtigen.

In einem Punkt waren sich alle Expert:innen einig: KARL und auch die damit verbundenen Regelungen der vierten Reinigungsstufe inklusive dem geplanten Verursacherprinzip sind unverzichtbar. Die Kosten dürften nicht wie in den bisherigen drei Reinigungsstufen auf Verbraucher:innen entfallen.