KARL: Verband will Streithelfer werden 17.08.2026 15:23 Uhr
Pharma Deutschland hat beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Zulassung zur Streithilfe im Berufungsverfahren von Klagen gegen die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) beantragt. Damit unterstützt der Verband die Berufung aller klagenden Pharmaunternehmen in den verbundenen Verfahren.
Die Hersteller wenden sich gegen die Regelungen, nach denen Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika mindestens 80 Prozent der Kosten für die vierte Reinigungsstufe kommunaler Kläranlagen sowie für die Einrichtung der Herstellerorganisationen tragen sollen. Aus Sicht der Pharmaunternehmen ist die damit verbundene Kostenbelastung insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, für die Generikaproduktion von großer Bedeutung.
Denn Generika, die nahezu 80 Prozent der verschreibungspflichtigen Arzneimittel im Rahmen der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) darstellten, würden in großen Mengen benötigt, ihre Preise seien jedoch durch die bestehenden Erstattungs- und Regulierungssysteme weitgehend vorgegeben. Die zusätzlichen Kosten belasteten die Unternehmen, sodass sich viele Humanarzneimittel nicht mehr kostendeckend in Deutschland oder Europa vertreiben lassen könnten.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte die Klagen am 18. Februar aus formalen Gründen als unzulässig abgewiesen. Eine inhaltliche Prüfung der angegriffenen Regelungen erfolgte daher nicht. Gegen diese Entscheidung haben die Unternehmen am 27. April Berufung eingelegt. Sie wollen zunächst erreichen, dass ihre Klagen für zulässig erklärt werden und anschließend eine inhaltliche Entscheidung über die angegriffenen Regelungen erfolgt.
Mit dem Antrag auf Streithilfe macht Pharma Deutschland geltend, dass das Verfahren grundlegende Fragen für die pharmazeutische Industrie aufwirft. Darüber hinaus betreffe das Berufungsverfahren grundlegende Fragen des effektiven Rechtsschutzes im europäischen Recht. Im Mittelpunkt stehe zunächst die Frage, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen unmittelbar gegen Regelungen einer EU-Richtlinie vorgehen könnten, die ihnen konkrete finanzielle Verpflichtungen auferlege.
Der Antrag von Pharma Deutschland verweist darauf, dass diese Fragen über den konkreten Fall hinaus Bedeutung haben. Über die Zulassung zur Streithilfe entscheidet der Gerichtshof der Europäischen Union.
Geklagt hatten Dermapharm, Adamed, Fresenius Kabi, Hameln Pharma, Hexal, Exeltis, Medical Valley, Polpharma, Puren, Eurogenerics, Teva, Zentiva, Normon sowie Viatris.