Apothekervergütung

Kammer: 5 Euro pro Boten-Lieferung Friederike Heinze und Benjamin Rohrer, 19.07.2012 16:40 Uhr

Berlin - 

Der Botendienst war zuletzt Gegenstand vieler politischer Diskussionen: Mit der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) wollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Einzelfallregelung aufheben und die Zustellungen erleichtern. Über die Bezahlung der Dienstleistungen wird aber selten diskutiert. Die Apothekerkammer Schleswig-Holstein ändert dies: Mittelfristig sei es denkbar, dass die Apotheken dem Kunden 5 Euro pro Lieferung in Rechnung stellen, so Kammergeschäftsführer Frank Jaschkowski.

 

So gut wie keine Apotheke liefert Medikamente heutzutage gegen Bezahlung über einen Boten aus. Auch in der ApBetrO fehlt der finanzielle Aspekt: Dort sind lediglich die getrennte Verpackung, die zuverlässige Auslieferung sowie die Ausweitung der Beratungspflicht auf die Zustellungen erwähnt – und natürlich, dass Arzneimittel nur im Einzelfall über einen Boten zugestellt werden dürfen.

Aus Sicht der Kammer erfüllt der Botendienst aber bereits heute einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung auf dem Land: „In vielen Arztpraxen fehlen Nachfolger, viele Mediziner konzentrieren sich in den Kreisstädten. Auf dem Land müssen dann Apotheken zunehmend die Betreuung von chronisch kranken und immobilen Patienten übernehmen“, so Jaschkowski.

Dienstleistungen wie der Botendienst und die Betreuung chronisch Kranker müssten aber angemessen vergütet werden. „Für solche Dienstleistungen sind die 8,10 Euro auf lange Sicht nicht mehr ausreichend“, so Jaschkowski. Die Botendienst-Gebühr solle ähnlich wie die Praxisgebühr umgesetzt werden: Bei Abgabe des Medikamentes erhalten die Patienten eine Quittung und müssen vor Ort die aus Sicht der Kammer „vertretbaren“ 5 Euro entrichten. „Es sollte die Erstattungsfähigkeit der Kosten durch die GKV geprüft werden“, fügt Jaschkowski hinzu.

Bis es zu einem entsprechenden Gesetz oder zur Kostenübernahme der Kassen kommt, ist es für den Vorschlag aber noch ein weiter Weg. Im September will die Kammer die Botendienst-Gebühr vorerst der Landespolitik präsentieren. An die ABDA sei man bislang nicht heran getreten.