Aut-idem-Liste

Spahn: Notfalls ohne Selbstverwaltung Benjamin Rohrer, 10.07.2013 08:10 Uhr

Auch ohne Selbstverwaltung: CDU-Gesundheitsexperte wird in Sachen aut-idem-Liste ungeduldig. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Seit Monaten streiten sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband um die sogenannte Aut-idem-Liste. Beide waren vom Gesetzgeber aufgefordert worden, gemeinsam Medikamente zu benennen, die von der Austauschpflicht ausgeschlossen werden sollen. Weil die Verhandlungen offenbar wieder gescheitert sind, macht die Union Druck. Im Interview mit APOTHEKE ADHOC erklärt CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn, warum im Notfall die Liste einseitig festgelegt werden könnte und warum Apothekern und Kassen eine Frist gesetzt wurde.

ADHOC: Warum sollten überhaupt Medikamente von der Substitution ausgeschlosen werden?
SPAHN: Für bestimmte Anwendungsgebiete oder Arzneimittel ist es sachgerecht, dass Patienten regelhaft nur das vom Arzt verordnete Präparat erhalten. Damit nicht der Arzt in jedem Einzelfall vom Ausschluss der aut idem-Regelung Gebrauch machen muss, ist es sinnvoll, dies auf Bundesebene festzulegen.

ADHOC: Warum hat der Gesundheitsausschuss Apothekern und Kassen eine Frist gesetzt?
SPAHN: Bereits Ende Januar haben wir Apotheker und Kassen in den Ausschuss eingeladen. Obwohl zu diesem Zeitpunkt der Fortgang der Gespräche sehr positiv dargestellt wurde, konnten sich die Vertragspartner bis heute nicht auf eine Liste einigen. Bei einem weiteren Gespräch im Ausschuss zeigte sich dann, dass die Auffassungen doch weit auseinander gingen. Da haben sich viele der Kollegen im Gesundheitsausschuss an der Nase herum geführt gefühlt und den Wunsch gehabt, ein klares Signal zu setzen.

ADHOC: Die Verhandlungen stehen vor dem Aus. Ist das Signal aus Ihrer Sicht angekommen?
SPAHN: Auch wenn der von allen Fraktionen unterzeichnete Entschließungsantrag keine rechtliche Wirkung hat, ist er ein wichtiges Signal, dass solche Regelungen einen Sinn ergeben und gesetzeskonform umzusetzen sind. Es ist schließlich Aufgabe der Selbstverwaltungspartner die Regelungen des Gesetzgebers umzusetzen, und zwar zeitnah.

ADHOC: Und wenn nicht?
SPAHN: Wir warten jetzt erstmal ab, ob die Fristsetzung nicht dazu beiträgt, dass die Verhandlungspartner sich doch noch zeitnah einigen. Dann sehen wir weiter. Eine Erweiterung der Frist macht aus meiner Sicht keinen Sinn. Wenn es gar nicht anders geht, muss man doch im Gesetz eine Frist festlegen.

ADHOC: Die Apotheker wollen die Liste notfalls selbst festlegen. Wäre das für Sie eine Option?
SPAHN: Die Selbstverwaltung lebt vom Konsens zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern und der damit einhergehenden Akzeptanz. Eine einseitige Festlegung wäre die letztmögliche Option.

ADHOC: Was sagt Ihnen der Streit über die Verhandlungskultur zwischen Apothekern und Kassen?
SPAHN: Es ist ja grundsätzlich nichts Schlimmes, dass bei unterschiedlichen Interessenlagen Dissens besteht und eine Vereinbarung schwierig ist. Dass Kassen und Apotheker sich aber partout nicht einigen können, nicht einmal darauf, mit unstrittigen Punkten schon mal anzufangen, führt die Idee der Selbstverwaltung ad absurdum und stellt sie letztlich irgendwann in Frage.