Infektionskrankheiten

Kürzere Meldefristen beschlossen dpa, 31.01.2013 16:32 Uhr

Schneller informiert: Künftig sollen dem Robert Koch-Institut meldepflichtige Krankheiten spätestens nach vier Tagen übermittelt werden. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Mehr als eineinhalb Jahre nach der EHEC-Epidemie wird der Informationsfluss zwischen den zentralen Stellen per Gesetz beschleunigt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Regelwerk am Dienstagabend beschlossen. Das Robert Koch-Institut (RKI) soll künftig schneller über die Lage bei Infektionskrankheiten informiert werden.

Meldepflichtige Erkrankungen müssen Gesundheitsämter und Landesstellen künftig innerhalb von drei Tagen an das RKI übermitteln. Bislang hatten die Gesundheitsämter nach Eingang Meldung bis zum Mittwoch der folgenden Woche Zeit und die Landesstellen eine weitere Woche.

Die Ärzte müssen Krankheitsfälle bislang innerhalb von 24 Stunden per Telefon oder Fax melden. An der Frist ändert sich nichts, aber in einer Studie sollen Neuerungen im Meldewesen ausgelotet werden. So war beispielsweise eine Datenbank-Lösung diskutiert worden.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zeigte sich zufrieden mit dem Beschluss: „Das ist eine gute Nachricht.“ Jetzt könnten endlich die nötigen Konsequenzen gezogen werden. Sein Haus habe die Regeln früh auf den Weg gebracht.

Die EHEC-Epidemie war der schwerste Ausbruch einer Infektionskrankheit in Deutschland seit Jahrzehnten. Sie begann im Mai 2011, mehr als 50 Menschen starben. Als Ausgangspunkt der Infektion wurden nach längerer Suche rohe Sprossen ausgemacht.