Fälschungen halten an

Impfzertifikate: Kammer rät zur „Next-Day-Strategie“ Alexandra Negt, 11.12.2021 08:59 Uhr

Apotheken sollen den Kund:innen sagen, dass der digitale Impfpass erst am Folgetag abgeholt werden kann. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

In Berlin rät die Apothekerkammer dazu, einen allgemeinen Arbeitsprozess zur Erstellung der Impfzertifikate zu entwickeln. Alle Kund:innen sollen ihren Pass für einen Tag abgeben – so könnten nicht nur Fälschungen besser erkannt werden, auch das Tagesgeschäft leide nicht so unter dem Run auf die QR-Codes.

In Berlin wird der gelbe Impfpass vielerorts nicht mehr akzeptiert. Wer aktuell in der Hauptstadt shoppen oder essen gehen möchte, benötigt den digitalen Impfpass. Besonders am Wochenende kommt es hier noch zum Run auf Apotheken. Teilweise möchten so viele Kund:innen ihren Pass digitalisieren lassen, dass das Tagesgeschäft gestört wird. Unter den vorgelegten gelben Pässen finden sich weiterhin zahlreiche Fälschungen, warnt die Apothekerkammer. Deshalb rät sie zur „Next-Day-Strategie“.

Ausstellung erst am Folgetag

„Fälscher:innen werden ‚ihren teuren Impfpass‘ nur ungern aus der Hand geben“, schreibt die Kammer. Durch die zusätzliche Zeit könnten Apotheken jeden einzelnen Impfpass in Ruhe prüfen. Bei Verdacht auf Fälschung könne Kontakt mit dem Arzt/der Ärztin oder dem Impfzentrum aufgenommen werden. Können die Bedenken nicht ausgeräumt werden, soll kein Impfzertifikat ausgestellt werden. Dieses Vorgehen entspreche „auch der Intention von § 22 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Infektionsschutzgesetz, der ausdrücklich die Vermeidung der Ausstellung eines unrichtigen Covid-19-Impfzertifikats zum Ziel hat“. Denn Personen, die sich mit gefälschten Impfzertifikaten Zugang zu Geschäften, Restaurants und Freizeiteinrichtungen verschafften, seien eine große Gefahr für andere Menschen.

Skeptisch sollten Apotheken bei den folgenden Punkten werden:

  • Bei Impfung im Impfzentrum ist kein Name des Arztes/der Ärztin eingetragen.
  • Außer die Covid-Impfung sind keine Immunisierungen eingetragen.
  • Die Impfabstände passen nicht zueinander.
  • Es wurde bei zwei verschiedenen Hausärzt:innen geimpft.
  • Die Klammern des Heftes scheinen schon mal geöffnet worden zu sein (verbogen).
  • Das Datum ist mit einem anderen Stift geschrieben worden als die Unterschrift.