Impfen in Apotheken: So soll die Schulung aussehen 20.10.2026 15:34 Uhr
Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sind im Sommer auch Kompetenzerweiterungen für Apotheker:innen beschlossen worden. Unter anderem sollen sie künftig alle Totimpfstoffe impfen dürfen. Hierzu sollte die Bundesapothekerkammer (BAK) in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer (BÄK) ein Curriculum für die Schulung der Apotheker:innen erarbeiten. In der vergangenen Woche hat die BAK das Mustercurriculum „Durchführung von Schutzimpfungen in Apotheken“ veröffentlicht.
Eigentlich sollte es schon längst vorliegen: das Mustercurriculum für Impfschulungen, damit es im nächsten Frühjahr losgehen kann mit den neuen Impfungen in Apotheken. Die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist war bereits bis zum 2. September abgelaufen. Um die Vorgaben für PTA zu entwickeln, läuft die Frist noch zwei Monate länger bis zum 2. November.
Am 13. Oktober verkündete BAK-Präsident Armin Hoffmann, dass die Grundlagen für die neuen Impfungen nun geschaffen, die erforderlichen Fortbildungsmaterialien in der Erstellung und die Fortbildungsveranstaltungen in der Planung seien. Das veröffentlichte Curriculum richtet sich dabei nicht nur an Apotheker:innen, sondern legt auch die Grundlagen für die Fortbildungen der PTA, Pharmazieingenieur:innen und Pharmazeut:innen im Praktikum, wobei Letztere lediglich die Kenntnisse und Fähigkeiten bereits erwerben können, aber erst nach der Approbation eigenverantwortlich impfen dürfen.
23 Fortbildungsstunden
Konkret sieht das Mustercurriculum der BAK 23 Fortbildungsstunden à 45 Minuten vor, davon 12, die im Selbststudium durchgeführt werden können. 4 Fortbildungsstunden sollen als Onlinevortrag angeboten werden können. Die Zahl der Teilnehmer an der Präsenzveranstaltungen soll auf 25 Personen begrenzt sein.
Für Apotheker:innen, die bereits Grippe- und Coronaschutzimpfungen durchführen, ist eine Ergänzungsschulung von insgesamt 14, optional 15 Fortbildungsstunden vorgesehen. Für PTA und Pharmazieingenieur:innen sind 8 Fortbildungsstunden angedacht.
Fünf Module
Inhaltlich gliedert sich die Schulung in insgesamt fünf Module, die für Apotheker:innen vorgesehen sind. Im ersten Teil sollen die Grundlagen für die restliche Schulung im Selbststudium gelegt werden. Hierfür sind 12 Fortbildungsstunden vorgesehen. Unter anderem sollen die Teilnehmer lernen, welchen Erkrankungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen vorgebeugt werden kann, wie die Aufklärung funktioniert und was bei der Anamnese zu beachten ist, auch mit Blick auf mögliche Ausschlusskriterien für Impfungen und mögliche Impfreaktionen.
Der Modulteil zur Durchführung von Schutzimpfungen (davon mindestens 2 Fortbildungsstunden), in dem unter anderem auch die Anatomie der Impfinjektion sowie die Nachbeobachtung und das Notfallmanagement behandelt werden, ist auch für PTA beziehungsweise Pharmazieingenieur:innen Pflicht.
Für das zweite Modul „Schutzimpfungen – Theorie“ sind mindestens 2 Fortbildungsstunden vorgesehen. Hierbei sollen die Apotheker:innen über impfpräventable Erkrankungen für Impfungen mit Totimpfstoffen sowie unter anderem auch STIKO-Empfehlungen und Impfreaktionen, Impfkomplikationen und Impfschäden informiert werden.
Auch für das dritte Modul „Durchführung der Impfung – Theorie“ sind mindestens zwei Fortbildungsstunden eingeplant. Dieses Modul ist auch für PTA beziehungsweise Pharmazieingenieur:innen vorgesehen. Behandelt werden soll in diesem Modul unter anderem das Aufklärungsgespräch, rechtliche Aspekte und die Dokumentation und Meldung an das RKI sowie ein detailliertes Notfallmanagement.
In Modul vier soll in praktischen Übungen die Durchführung der Impfung vermittelt werden. Insgesamt sind hierbei mindestens 5 Fortbildungsstunden vorgesehen. Der Teil zu Aufklärungsgesprächen anhand von Fallbeispielen ist dabei nur für die Apotheker:innen Pflicht, die Lerninhalte zur Impftechnik (davon mindestens 2 Fortbildungsstunden) auch für PTA beziehungsweise Pharmazieingenieur:innen.
Für Apotheker:innen, die bereits gegen Grippe und Corona impfen, ist optional und separat eine Ergänzungsschulung von mindestens 1 Fortbildungsstunde möglich.
Im letzten Modul sollen sich Apotheker:innen und PTA beziehungsweise Pharmazieingenieur:innen mit den Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen vertraut machen. Hierfür sind mindestens 2 Fortbildungsstunden angesetzt. Das Modul entfällt allerdings, wenn die zu schulende Person über die gültige Qualifikation als betriebliche/r Ersthelfer:in verfügt.
Kritik aus der Ärzteschaft
Die Verkündung des Mustercurriculums ist bei der BÄK allerdings nicht gut angekommen: Es bestehe weiterhin „fachlicher Dissens mit der Bundesärztekammer über die Voraussetzungen für die Durchführung sämtlicher Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen in Apotheken“. Die Apothekerschaft halte an einem „Schnellkurs“ fest und verkenne damit, was ärztliche Verantwortung bedeute, kritisierte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt scharf.