„Zukunftsweisende Vergütungsregelung“

Impf-Vergütung: DAV und Kassen einigen sich 09.09.2025 17:40 Uhr

Berlin - 

Die bisherigen Investitionen der Apotheken in ihre Impf-Infrastruktur waren ein Invest in die Zukunft: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich auf eine zukunftsweisende Vergütungsregelung einigen können, meldet der DAV.

Grippeschutzimpfungen seien damit auf lange Sicht finanziell abgesichert und blieben ein niedrigschwelliges und hochwirksames Präventionsangebot, heißt es. Die Vergütungsregelung gelte sowohl für den Grippeschutz als auch für alle laufenden Corona-Impfungen sowie alle künftigen Impfungen in den Apotheken.

Der neue „Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Absatz 1a SGB V“ zwischen DAV und GKV gilt demnach ab dem 15. Oktober. Er beinhaltet eine diesjährige, einmalige Erhöhung des Apothekenhonorars für Grippeschutzimpfungen in Apotheken sowie die regelhafte Anpassung sämtlicher Impfhonorare ab dem 1. September 2026 nach festgelegten Kriterien.

„Viele Apotheken haben in den vergangenen Jahren viel Zeit und Kraft investiert, um den Menschen ein kompetentes und komfortables Impfangebot machen zu können. Mit der neuen Vereinbarung gibt es nun eine zukunftsweisende Basis, um das Impfangebot in den Apotheken finanziell abzusichern und mit pharmazeutischer Kompetenz zu stärken“, so der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann.

Davon profitierten die Versicherten genauso wie alle teilnehmenden Apotheken. „Eine Erleichterung ist es, dass sich die Apotheken bei der Abrechnung auf die Zugehörigkeit der Versicherten zur auf der Gesundheitskarte angegebenen Krankenkasse verlassen dürfen“, so Hubmann weiter.

Die Landesapothekerkammern haben seit 2020 mehr als 14.000 Apotheker:innen zur Durchführung von Schutzimpfungen geschult. In der vergangenen Saison verimpften rund 1400 Apotheken mehr als 120.000 Grippeschutzimpfungen. Hinzu kamen 2024 auch etwa 80.000 Corona-Impfungen.