PKV verlängert Zuschuss

Hygienepauschale für Praxen: 4,02 Euro pro Patient Alexander Müller, 03.01.2022 15:14 Uhr

Arztpraxen können weiterhin eine Hygienepauschale abrechnen. Foto: shutterstock.com/Kzenon
Berlin - 

Die Hygienepauschale für die Arztpraxen wird noch einmal bis Ende März verlängert. Darauf haben sich die Privaten Krankenversicherer (PKV) und Beihilfeträger mit der Bundesärztekammer verständigt. Allerdings wird seit dem Jahreswechsel bei der Versorgung von Privatpatient:innen etwas weniger gezahlt.

Für jeden Patientenkontakt können die Praxen für den erhöhten Hygieneaufwand 4,02 Euro veranschlagen. Bis zum Jahreswechsel konnten noch 6,41 Euro abgerechnet werden. Freuen können sich die Mediziner:innen trotzdem, denn eigentlich wäre der Zuschuss zum Jahresende komplett ausgelaufen. Die Krankenkassen zahlen für gesetzlich Versicherte pauschal 22 Cent pro Quartal.

Der Zuschuss für PKV-Versicherte gilt bis Ende März und ist „nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar“, heißt es in der Bekanntmachung. Bei Berechnung kann ein erhöhter Hygieneaufwand nicht zeitgleich durch Überschreiten des 2,3-fachen Gebührensatzes für die in der Sitzung erbrachten ärztlichen Leistungen berechnet werden.

1,5 Milliarden Euro ausgeschüttet

Den Hygienezuschlag haben die Praxen erstmals im Mai 2020 erhalten. Weil zu Beginn der Pandemie ein größerer Aufwand bestand, konnten die Praxen zunächst sogar 14,75 Euro abrechnen.

Laut PKV-Verband wurden bis Ende 2021 für die Hygienepauschale mehr als 1,2 Milliarden Euro ausgeschüttet, weitere knapp 300 Millionen Euro für die Zahnärzt:innen. Die Apotheken haben keine derartige Unterstützung erfahren.