Hubmann: „Sparbeitrag mehr als geleistet“ 09.07.2026 13:36 Uhr

Berlin - 

Die diesjährige Mitgliederversammlung des Bayerischen Apothekerverbandes (BAV) in München stand ganz im Zeichen der drohenden Anhebung des Apothekenabschlags. Denn diese drohe das steigende Fixum zu schmälern. „Apothekerinnen und Apotheker haben in den vergangenen Jahren ihren Sparbeitrag mehr als geleistet, um die Krankenkassen zu entlasten“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, 1. Vorsitzender des BAV.

Es sei ein Unding, dass Apotheken mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) erneut finanziell zur Ader gelassen werden sollen, so Hubmann. Der eigene Koalitionsvertrag werde durch die Regierung konterkariert. Statt es bei der Stärkung der Apotheken durch die Anhebung des Fixums auf 9,50 Euro zu belassen, drohe nun die Kürzung um faktisch 30 Cent brutto pro Packung durch die Anhebung des Apothekenabschlags auf 2,07 Euro.

„Erst rauf, dann wieder runter. Wir wissen doch, dass Jojo-Effekte selten etwas Gutes bringen“, so der BAV-Vorsitzende. Zudem hätten die Apotheken bereits massiv zu Einsparungen beigetragen, wie durch den erhöhten Abschlag zwischen 2023 und Anfang 2025 – insgesamt 310 Millionen Euro hätten die Kassen dank der Apotheken gespart.

„Die Erhöhung eines unbefristeten Kassenabschlags darf in dieser Form nicht kommen“, mahnt Hubmann. Stattdessen könne beispielsweise der Staat seiner Verpflichtung nachkommen, die Behandlungskosten für Empfänger von Grundsicherung zu übernehmen – das würde den Kassen rund 10 Milliarden Euro pro Jahr bringen.

Die Apotheken brauchen die versprochene Stärkung, wie die von BAV-Geschäftsführerin Alexandra Schmidt vorgestellten Apothekenzahlen zeigten: „Zum Ende des vergangenen Jahres gab es in Bayern 2617 Apotheken. Ende 2016 waren es noch 3205. Ein Minus von 588 Apotheken. Das ist der niedrigste Stand seit Ende der 1970er Jahre.“ Nur wirtschaftlich starke Apotheken könnten die politisch gewünschten Zusatzleistungen erbringen.

Mitgliederversammlungen künftig hybrid

Besprochen wurde auf der Mitgliederversammlung auch ein Antrag von Vorstand und Beirat, mit dem die Verbandssatzung geändert werden soll. Demnach sollen die Mitgliederversammlungen künftig auch hybrid möglich sein. Die Mehrheit der Delegierten stimmte dem zu. „Gerade im größten Bundesland, wo Wege oft sehr weit sind, hat der Verbandsvorstand nun eine satzungskonforme Möglichkeit, den BAV-Mitgliedern moderne Mittel der Teilhabe anzubieten“, so Hubmann.