Klage beim LSG

Honorarkürzung für Psychotherapie: Ärzte wollen klagen 19.03.2026 11:11 Uhr

Berlin - 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will juristisch gegen eine Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in diesem Jahr vorgehen. „Diese fatale Entscheidung geht zulasten psychisch kranker Menschen und benachteiligt die Psychotherapeuten massiv“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Geplant sei eine Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) gegen einen entsprechenden Beschluss des zuständigen Gremiums des Gesundheitswesens, das über Vergütungen entscheidet.

Der Erweiterte Bundesausschuss hatte eine Honorarabsenkung zum 1. April um 4,5 Prozent beschlossen. Zugleich werden Zuschläge für die Finanzierung von Personalkosten der Praxen rückwirkend zum 1. Januar um 14,5 Prozent erhöht. In Summe ergebe sich eine Senkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr, erläuterte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).

Dem Gremium gehören Vertreter von KBV und GKV sowie unparteiische Mitglieder an. Die KBV, die neben den Kassenärztinnen und Kassenärzten auch die Psychotherapeuten vertritt, stimmte nach eigenen Angaben dagegen. Die Kürzung sei nicht zu rechtfertigen, sagte Gassen. „Vollkommen grundlos wird ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Versorgung erheblich geschwächt.“

Das Bundesgesundheitsministerium prüft den Beschluss nun wie üblich auf seine generelle Rechtmäßigkeit, wie ein Sprecher am Mittwoch mitgeteilt hatte. Er wies darauf hin, dass die Zahl der Psychotherapeuten in Deutschland zwischen 2014 und 2025 von rund 27.000 auf fast 42.000 gestiegen sei.

Der GKV-Spitzenverband hatte von einem Kompromiss gesprochen, der die Interessen von Psychotherapeuten und Beitragszahlern angemessen berücksichtige. Eine Überprüfung der Vergütungen sei gesetzlich vorgegeben, die Absenkungsmöglichkeit in den vergangenen zwei Jahren aber nicht genutzt worden. Seit 2013 seien die Durchschnittshonorare für Psychotherapeuten stärker gestiegen als bei den anderen ärztlichen Fachgruppen.