Ärzte

Honorar-Nachschlag für Grippewelle APOTHEKE ADHOC, 10.09.2015 15:11 Uhr

Berlin - 

Ärzte erhalten erstmals ein nachträgliches Honorar-Plus wegen Mehrarbeit: Weil es 2013 zu einer besonders starken Grippewelle kam, können die Mediziner einem Bericht der Ärzte-Zeitung zufolge nun auf einen Vergütungsnachschlag in Höhe von 20 Millionen Euro hoffen. Bereits vor mehr als drei Jahren wurde die Grenze für Honorarnachzahlungen für Kassenärzte gesenkt – nun sollen sie erstmals davon profitieren. Das zusätzliche Honorar für 2013 wird derzeit errechnet.

Eigentlich sind die Kassen bereits seit 2009 dazu verpflichtet, zusätzliche Behandlungen unter bestimmten Umständen nachträglich zu honorieren. Doch tatsächlich gezahlt worden sei der Nachschlag bislang nicht, so die Ärzte-Zeitung.

Dass die Nachvergütungsregel nun greife, liege daran, dass der Schwellenwert für den zusätzlichen Behandlungsbedarf Anfang 2012 mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz auf 15 Prozent gesenkt worden sei. Zuvor habe erst ab 25 Prozent ein Anspruch auf Nachzahlung bestanden. Der Bewertungsausschuss, in dem Kassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sitzen, habe sich für die Neuerung nun zudem auf ein vereinfachtes Verfahren geeinigt. Für das Jahr 2013 wird dieses Verfahren erstmals angewandt.

Bei einem erhöhten Aufkommen von Influenza, Bronchitis, viraler Pneumonien oder anderer Akuterkrankungen können Ärzte den Krankenkassen den damit verbundenen Behandlungsbedarf nachträglich in Rechnung stellen. Der Anstieg und die Höhe der Nachzahlung wird dann für jede Kasse separat berechnet.

Der Bewertungsausschuss stellt laut Ärzte-Zeitung bis Ende September fest, wie hoch der nicht vorhersehbare Anstieg des Behandlungsbedarfs 2013 war und gibt die Ergebnisse als Empfehlung an regionale Verhandlungspartner weiter. „Die Regelung zwingt die Krankenkassen, zumindest einen Teil der zusätzlichen Leistungen nachträglich zu bezahlen“, so KBV-Vorstand Dr. Andreas Gassen gegenüber der Ärzte-Zeitung. Trotzdem würden Kassenärzte weiterhin mindestens jede zehnte Behandlung ohne Vergütung durchführen.