Honorar, ApoVWG, Personalie: LAV legt Lagebericht vor 17.07.2026 17:35 Uhr
Das vergangene Jahr stand beim Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) vor allem im Zeichen der Apothekenreform und der Honorarerhöhung. Daher prägte der politische Einsatz für die Apotheken das Tun, so der LAV.
Der LAV hat seinen 128-seitigen Lagebericht 2025 vor wenigen Tagen auf der Mitgliederversammlung vorgestellt. Dieser dokumentiert die wichtigsten gesundheits- und standespolitischen Entwicklungen sowie die Arbeit des Verbandes für seine Mitgliedsapotheken.
„Im Mittelpunkt des Jahres standen das langwierige politische Ringen um die geplante Apothekenreform sowie die Honoraranpassung“, teilt der LAV mit. Der Verband hat sich mit zahlreichen Gesprächen, Stellungnahmen, Veranstaltungen und Protestaktionen gegenüber Politik, Öffentlichkeit und weiteren Akteuren im Gesundheitswesen für die Interessen der Apothekerschaft eingesetzt. Aber auch die Zukunft der wohnortnahen Arzneimittelversorgung und die wirtschaftliche Stabilisierung der Apotheken gehörten zur politischen Arbeit – ebenso wie die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), zahlreiche Anpassungen bei Verträgen und Abrechnungsprozessen sowie weitere gesundheitspolitische Entwicklungen.
Aber auch innerhalb des Verbandes stehen Veränderungen an. Der LAV hat den Wechsel in der Geschäftsführung von Ina Hofferberth auf Frank Dambacher vorbereitet.
Haushalt
Auch wenn das Apothekensterben sich weiter fortsetzt, war das Beitragsaufkommen 2025 laut LAV insgesamt stabil. „Da die wirtschaftliche Lage bei den Mitgliedsapotheken immer auch auf den LAV durchschlägt, wurde weiterhin ein strikter Sparkurs gefahren und alle Kosten regelmäßig auf den Prüfstand gestellt“, teilt der Verband mit. Das Jahr 2025 endete mit einem Liquiditätsüberschuss in Höhe von 430.059 Euro.
Retax
Die Abteilung Taxation des LAV hat ebenfalls ihre Bilanz für das vergangene Jahr vorgestellt. Die Zahl der retaxierten und geprüften Rezepte hat ein Rekordniveau erreicht. Doch die LAV-Expertinnen konnten im Jahr 2025 insgesamt 982.023 Euro (Vorjahr knapp über 620.000 Euro) für zu Unrecht vorgenommene Retaxationen zurückfordern.