Neues Heilberufsgesetz

Hessen: Rentner sollen Kammerbeitrag zahlen 27.03.2026 13:31 Uhr

Berlin - 

Normalerweise ist es gut für die Berufsorganisationen, wenn sie mehr Geld von ihren Mitgliedern verlangen können. Doch die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) soll nun auch Beiträge von Apothekerinnen und Apothekern erheben, die nicht berufstätig sind. Doch die in Frage kommenden Personen müssen erst einmal ausfindig gemacht werden.