Hessen: 600.000 Minijobs auf der Kippe? 18.07.2026 18:14 Uhr
Stehen in Hessen mehr als 600.000 Minijobs auf der Kippe? Zumindest hat die Rentenkommission der Bundesregierung vorgeschlagen, diese Beschäftigungsart zurückzudrängen. Ziele sind mehr sozialversicherungspflichtige Jobs für besser abgesicherte Menschen und höhere Beitragseinnahmen für die Sozialkassen.
Laut der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit waren zu Jahresbeginn in Hessen knapp 613.300 Menschen in Minijobs beschäftigt. Eine Mehrheit von gut 330.300 Frauen und Männern hatte daneben keine weitere Erwerbsquelle. Frauen sind in dieser Gruppe mit einem Anteil von 58,3 Prozent klar überrepräsentiert. Gerechnet auf alle Minijobber stellen sie mit 55,4 Prozent ebenfalls die Mehrheit.
Im Juni 2025 wurde in Hessen der bisherige Spitzenwert von knapp 625.000 Mini-Jobbern erreicht. Besonders häufig sind diese Arbeitsverhältnisse laut Arbeitsagentur beim Handel, im Gastgewerbe sowie im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen anzutreffen. Entsprechende Proteste gegen die Pläne der Rentenkommission kamen bereits von den einschlägigen Branchenverbänden wie auch aus der Landwirtschaft.
„Brutto gleich netto“
Gesetzliche Minijobs sind aktuell bis zu einer Einkommensgrenze von aktuell 603 Euro möglich. Beschäftigte können sich von der Rentenversicherung befreien lassen. Während für die meisten Arbeitnehmer so die Rechnung „brutto gleich netto“ gilt, zahlen Arbeitgeber im Hintergrund pauschale Steuern, Abgaben und Umlagen, die laut Minijob-Zentrale etwas mehr als 30 Prozent des Arbeitsentgeltes betragen.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Hessen sieht Minijobs vor allem kritisch, wenn sie die einzige Erwerbstätigkeit darstellen. „Insbesondere bei Frauen können Minijobs dazu beitragen, dass Erwerbsumfänge dauerhaft niedrig bleiben“, merken die Arbeitsmarktforscher an. Es würden falsche Anreize gesetzt, wenig und außerhalb der Sozialversicherungspflicht zu arbeiten.
Nur für bestimmte Personengruppen?
„Eine vollständige Abschaffung wäre jedoch nicht zwingend der beste Weg“, erklärt das IAB. Stattdessen scheine es sinnvoll, Minijobs auf bestimmte Gruppen wie Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Rentner zu begrenzen. Bei den übrigen sei zu erwarten, dass ein Teil der heute ausschließlich geringfügig Beschäftigten die Arbeitszeit ausweite oder in eine reguläre Beschäftigung wechsle.