Zwangsrabatt

Hersteller wollen in BMG-Akten schauen APOTHEKE ADHOC, 08.11.2012 15:22 Uhr

Verlangt Akteneinsicht: Dr. Bernd Wegener vom BPI will vom BMG eine Erklärung für die Aufrechterhaltung des Preismoratoriums und des Zwangsrabattes. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Was für die Apotheker der Kassenabschlag ist, sind für die Pharmaindustrie Preismoratorium und der 16-prozentige Herstellerrabatt. Anfang des Jahres hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beide Sparinstrumente bestätigt. Die Hersteller berufen sich nun auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und fordern die Offenlegung der Akten zu beiden Regelungen. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) verlangt eine Erklärung dafür, warum die Maßnahmen trotz guter Kassenfinanzen immer noch Bestand haben.

Im Sommer 2010 waren der Zwangsrabatt, den die Hersteller den Kassen gewähren müssen, von 6 auf 16 Prozent erhöht worden. Gleichzeitig verhängte die Regierung ein Preismoratorium. Das BMG ist jedoch jährlich verpflichtet, solche Maßnahmen zu hinterfragen.

Anfang des Jahres hatte das Ministerium mittels einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass beide Maßnahmen nach Prüfung noch gerechtfertigt seien. Aus Sicht der Hersteller hatte das BMG seine Entscheidung allerdings nicht ausreichend begründet. Mit Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz forderte der BPI daher Akteneinsicht.

Doch die Reaktion des Ministeriums auf die Anfrage stellt die Hersteller nicht zufrieden: „Die Antwort des Ministeriums widerspricht dem Sinn des Gesetzes“, so Dr. Bernd Wegener, Vorstandsvorsitzender des BPI. Man habe zwar die Stellungnahmen der befragten Fachverbände zugeschickt bekommen. „Darunter sogar unsere eigene. Doch das Gesetz spricht von amtlichen Informationen und dazu gehören auch die entsprechenden Bewertungen des Ministeriums, die dann tatsächlich die Entscheidungsgrundlage des Hauses gewesen sind“, so Wegener.

Der BPI hat daher Widerspruch gegen die Antwort eingelegt und erneut eine umfassende Erklärung erbeten. „Das Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für Bundesministerien. Auch Bürger, die in der pharmazeutischen Industrie arbeiten, haben ein Anrecht auf die Informationen.“