Rabattverträge

Hermann bleibt Sozialgerichten treu Alexander Müller, 21.08.2008 15:18 Uhr

Berlin - 

Die AOK Baden-Württemberg wird im Rechtsstreit um ihren Rabattvertrag mit dem Pharmahersteller Roche den Weg vor die Sozialgerichte antreten. „Wir gehen vor, wie es das Bundessozialgericht vorgelegt hat“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Das BSG hatte im Rechtsstreit um die vergangene bundesweite Ausschreibung der AOK im April die Sozialgerichte für zuständig erklärt. Dem widersprach jüngst der Bundesgerichtshof (BGH) und verwies an die Zivilgerichte. Allerdings musste der BGH den Gang zu den Sozialgerichten offen lassen, weil das BSG-Urteil gleichrangig ist.

Aus Sicht der Kasse ist im aktuellen Rechtsstreit mit dem US-Biotech-Unternehmen Amgen deshalb das Sozialgericht Stuttgart zuständig. Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt hatte einer Beschwerde Amgens folgend am vergangenen Freitag einen Rabattvertrag zwischen der AOK Baden-Württemberg und dem Pharmakonzern Roche über zwei patentgeschützte Epoetine für nichtig erklärt.

Hermann kann dieses Urteil nicht verstehen: Das Landgericht Düsseldorf habe in der Vorinstanz völlig zu Recht entschieden, dass die Originalpräparate NeoRecormon (Epoetin beta) und Mircera (Methoxy-Polyethylenglycol-Epoetin beta) nicht mit Epoetinen anderer Hersteller zu vergleichen seien. Zudem sei es völlig ausgeschlossen, dass etwa der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Austauschbarkeit erlauben würde. „Wenn man dieses Urteil überträgt, gibt es faktisch keinen Patentschutz mehr“, sagte Hermann.

Anders als bei anderen Auseinandersetzungen zum Thema Rabattverträge sieht Hermann, der für die AOK auch bundesweit verhandelt, in diesem Fall eine breite Unterstützung auf Seiten der Hersteller: „Wenn Amgen die Patente in ihrer Wertigkeit zerschießt, dann sitzen wir in einem ganz großen Boot mit den forschenden Arzneimittelherstellern“, sagte Hermann. Aus seiner Sicht wäre ein Angriff auf den Patentschutz „langfrsitig versorgungspolitisch fatal“. Dies würde dazu führen, dass es in Deutschland keine Innovationen mehr gebe, so Hermann.