DocMorris

Hecken beschwerte sich bei McCreevy Patrick Hollstein, 13.10.2009 13:09 Uhr

Berlin - 

Im Sommer 2006 tobte im Saarland der Kampf um das Fremdbesitzverbot für Apotheken: Für seinen Feldzug gegen das deutsche Apothekenrecht suchte der damalige saarländische Gesundheits- und Justizminister Josef Hecken (CDU) möglichst mächtige Verbündete: Nachdem ihn die Bundesregierung im Juli hatte abblitzen lassen, wandte sich Hecken Ende September an EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy.

Am 20. September 2006 - wenige Tage, nachdem das Verwaltungsgericht des Saarlandes im Eilverfahren die Schließung der DocMorris-Apotheke angeordnet hat - schreibt Hecken an McCreevy. In seinem Brief macht der Minister den Kommissar auf verschiedene Regelungen des deutschen Apothekenrechts aufmerksam, die seiner Meinung nach gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen. Hecken weist insbesondere auf das Fremdbesitzverbot für Apotheken und dessen Ausnahmeregelungen hin.

Gut einen Monat später trifft in Saarbrücken die erwartete Antwort aus Brüssel ein. In seinem Schreiben vom 25. Oktober 2006 dankt McCreevy Hecken für seine Ausführungen und verweist auf die zu diesem Zeitpunkt bereits durch die Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien, Spanien und Österreich.

Laut McCreevy sind Besitzbeschränkungen für Apotheken überzogen und gehen über das hinaus, was für die Sicherstellung der Versorgungsqualität und des Verbraucherschutzes notwendig ist. Dem Binnenmarktwächter zufolge belegen außerdem die zuvor von Hecken vorgebrachten Ausnahmen die Inkonsistenz und Unangemessenheit des Fremdbesitzverbotes.

Allerdings habe die Kommission bislang keine Beschwerde bezüglich der deutschen Bestimmungen erhalten, teilt McCreevy mit. Da man aber die Regelungen ebenfalls für nicht vereinbar mit Gemeinschaftsrecht halte, erwäge man die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens von Amts wegen („ex officio“).

Bis dahin sollte es noch dauern: Erst Ende Januar 2008 schickte Brüssel ein Mahnschreiben an die Bundesregierung. Warum McCreevy nicht das Schreiben des Ministers zum Anlass nahm, ist unbekannt. Immerhin kamen die Dinge jetzt ins Rollen: Einen Monat nach der Antwort von McCreevy auf das Schreiben Heckens stellte der baden-württembergische CDU-Europaabgeordnete Dr. Andreas Schwab Ende November 2006 eine Parlamentarische Anfrage an die Kommission.

Schwab wollte wissen, ob der Kommission bekannt sei, „dass die Niederlassungsfreiheit für Apotheker in Deutschland durch eine Anzahl von Vorschriften behindert wird“ und welche Schritte die Kommission gegen die Bundesrepublik einleiten werde, „um die Beschränkungen in Deutschland zu beseitigen“. McCreevy antwortete im Januar 2007, man sei bereits auf die Regelungen aufmerksam gemacht worden und werde „die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens ins Auge fassen“.

Für Hecken änderte der Abstecher nach Brüssel nichts: Das Oberverwaltungsgericht lehnte im Verfahren um die DocMorris-Apotheke eine von Heckens Ministerium geforderte Beiladung der EU-Kommission ab: „Es versteht sich von selbst, dass die Entscheidung eines nationalen Gerichts eines einzelnen Mitgliedstaats keine Bindungswirkung gegenüber der (beigeladenen) Kommission entfalten würde und somit die Beiladung von vornherein ins Leere liefe“, heißt es im Beschluss vom Januar 2007.