Betriebskostenpauschale

HBA-Erstattung: Jeder OHG-Apotheker hat Anspruch APOTHEKE ADHOC, 04.09.2020 16:11 Uhr

Jeder Gesellschafter einer Apotheken-OHG hat Anspruch auf die Betriebskostenpauschale für den Heilberufsausweis (HBA). Foto: AKWL
Berlin - 

Wird eine Apotheke als OHG geführt, haben alle Gesellschafter Anspruch auf die einmalige Betriebskostenpauschale für den Heilberufsausweis (HBA). Darauf weist die Apothekerkammer Berlin hin und räumt damit mit einer Unsicherheit bei der Erstattung auf.

Bis zum 30. September sollen die Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) der Gematik angeschlossen sein – denn ohne TI kein E-Rezept und zunächst vor allem keine Mitwirkung am eMedikationsplan und ePatientenakte (ePA). Dazu müssen sich die Apotheken unter anderem einen Heilberufsausweis (HBA) und die Institutionenkarte (SMC-B) ausstellen lassen

Die Berlin Kammer hatte gestern in einem Rundschreiben darauf hingewiesen, dass je Betriebsstätte nur eine SMC-B und einen HBA benötigt. Entsprechend würde auch nur jeweils einmal die Erstattung nach der TI-Erstattungsvereinbarung geleistet, die der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband abgeschlossen haben.

Jetzt stellt die Kammer klar, betreffend für OHG-Apotheken bezüglich HBA etwas anderes gilt: „Bei der Erstattung des HBA für OHG-Gesellschafter hat es eine Ergänzung zur TI-Erstattungsvereinbarung gegeben. Danach hat nun jeder OHG-Gesellschafter Anspruch auf eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von 449 EUR.“

Die Erstattung der Pauschale erfolgt durch den Nacht- und Notdienstfonds (NNF). Dazu muss der jeweilige Vertretungsbefugte dem NNF als Abrechnungsstelle für die TI-Vereinbarung einen entsprechenden Nachweis der Gesellschafterstruktur schicken, also etwa eine Kopie der Betriebserlaubnisse, Handelsregisterauszug, Gesellschaftervertrag. Der NNF stellt weitere Informationen zur Refinanzierung und Abwicklung der TI-Kosten bereit.

Die laufenden monatlichen Kosten für die SMC-B betragen laut Berliner Apothekerkammer 6,30 Euro netto. Die einmalige Erstattungspauschale decke somit die Kosten für 60 Monate.