„Handwerklich schlecht gearbeitet“

Ärzte appellieren: „Irrfahrt stoppen“ 10.07.2026 08:35 Uhr aktualisiert am 10.07.2026 09:59 Uhr

Berlin - 

Die Hausärzte appellieren an die Länder, das umstrittene GKV-Sparpaket zu stoppen. „Spätestens der Bundesrat muss diese Irrfahrt stoppen. Wenn das Spargesetz so kommt, ist das ein einziges Fiasko für die Hausarztpraxen und ihre Patientinnen und Patienten“, sagte die Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Professor Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, der „Rheinischen Post“. Sie mahnte: „Wenn Bund und Länder auch weiterhin eine gute hausärztliche Versorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger wollen, dann muss dieses Gesetz aufgehalten werden.“ Auch andere Ärzteverbände äußern sich ähnlich.

Der Bundestag entscheidet heute über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) der schwarz-roten Koalition. Geplant ist, die gesetzlichen Krankenkassen 2027 von stark steigenden Ausgaben zu entlasten, um neue Beitragserhöhungen zu verhindern. Vorgesehen sind Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und Pharmabranche – aber etwa auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Auch die Apotheken sollen einen höheren Abschlag an die Kassen leisten.

Offen ist noch, ob das Paket nach dem Votum des Bundestages auch zur abschließenden Beratung auf die Tagesordnung der Länderkammer kommt. Der Bundestag müsste einen Antrag auf Fristverkürzung stellen, ob die Länder dem zustimmen, ist unklar.

Versorgung wird schlechter

Buhlinger-Göpfarth betonte, das Gesetz werde die „Versorgung der Patientinnen und Patienten spürbar verschlechtern“. Sie sprach von einem „Kahlschlag“ und warnte, die Folge wäre, dass die Vor-Ort-Versorgung in immer weniger Regionen gewährleistet werde, Menschen immer länger auf Termine warten müssten und weniger Zeit für ihre Behandlung bleibe.

Auch laut den Vorständen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist „alles noch schlimmer geworden“. „Der Gesetzentwurf, den der Bundestag heute beschließen soll, strotzt insbesondere durch die nachgelegten Änderungsanträge vor gravierenden handwerklichen Fehlern und juristisch wackeligen Regelungen, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten noch einmal zusätzlich verschlechtern werden“, so Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner.

„Handwerklich schlecht gearbeitet“

Bereinigungsbeträge der offenen Sprechstunde würden nicht vollständig in die sogenannte Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt – ein finanzielles ‚Loch‘ von zusätzlich rund 300 Millionen Euro entstehe. „Eine enorme Summe, die ohne Sachgrund der Patientenversorgung entzogen wird – und das ausschließlich deshalb, weil im Bundesgesundheitsministerium (BMG) handwerklich schlecht gearbeitet wurde. Wir hatten das BMG auf diesen Fehler ausdrücklich hingewiesen“, machen die Vorstände deutlich.

Auch der Wegfall der Angemessenheitsprüfung in der Psychotherapie sei ein grober Fehler. „Damit ignoriert oder vergisst das BMG die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Es ist also alles noch einmal schlimmer geworden. Die Sparmaßnahmen für den ambulanten Bereich sind jetzt erst recht überproportional hoch.“

Heinrich warnt vor Leistungskürzungen

„Wenn man tragende ambulante Versorgungsstrukturen derart schwächt, bekommt man auch deutlich weniger Leistungen. Diese einfache Wahrheit wird rund um dieses Gesetz konsequent ignoriert. Als Vertreter der deutschen Fachärzteschaft sage ich: Es wird weniger Termine, längere Wartezeiten und geschlossene Praxen geben. Anderes anzunehmen, ist bestenfalls naiv“, macht Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbands Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa), deutlich.

Es herrsche beim Verband völliges Unverständnis über die beschwichtigende Kommunikation von politischer Seite in Richtung der Patientinnen und Patienten. „Diese Einsparungen sind Leistungskürzungen, fertig aus. Die Patientinnen und Patienten werden dieses Gesetz ausbaden müssen. Sie sind es, die künftig im Fall einer Schwangerschaft schwieriger Zugang zur Vorsorge erhalten, die bei einer Krebsdiagnose länger auf einen Termin beim Strahlentherapeuten warten müssen, die schon Wochen vor Quartalsende vor verschlossenen Türen beim Augenarzt, HNO-Arzt oder Orthopäden stehen werden“, so Heinrich weiter.

Dass dann auch noch aus den Koalitionsfraktionen Forderungen nach Einführung von Termingarantien für gesetzlich Versicherte aufkommen, gehe nicht: „Wer so etwas in den Raum stellt, während er sehenden Auges die Axt an die wirtschaftliche Basis der Praxen legt, hat die Realität völlig verlassen und offenkundig keinerlei Ahnung von unserem Gesundheitssystem. Unter diesen Bedingungen noch pauschale Termingarantien zu fordern, kann man nur noch populistisch nennen. Wer wann einen Termin bei ihnen erhält, entscheiden aus gutem Grund dafür ausgebildete Fachärztinnen und Fachärzte anhand medizinischer Notwendigkeit, nicht Politiker anhand von Umfrageergebnissen.“