Monopolkommission

Haucap: Kein fixes Apothekenhonorar APOTHEKE ADHOC, 14.07.2010 11:21 Uhr

Berlin - 

Die Diskussion um den Kassenabschlag könnte sich bald erledigt haben,

zumindest wenn man den Vorstellungen der Monopolkommission folgt. In

seinem 18. Hauptgutachten schlägt das Gremium vor, dass Apotheken

künftig ihr Honorar für die Arzneimittelabgabe selbst festlegen können.

Die Regierungsberater versprechen sich davon mehr Wettbewerb unter den

Apotheken.

Die Monopolkommission spreche sich bewusst nicht für eine vollständige Deregulierung des Einzelhandels mit Arzneimitteln aus, heißt es in dem Gutachten. Ein sanfter Preiswettbewerb auch bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln solle allerdings ermöglicht werden. Die Patienten sollen dafür ein durch „die Apotheke selbst in Grenzen festzulegendes Entgelt für die Dienstleistung“ bezahlen.

Das heute geltende Apothekenhonorar könnte künftig als Obergrenze dienen, der Kassenabschlag soll wegfallen. Als Ausgleich soll für die Patienten die gesetzliche Zuzahlung entfallen. Gerade Chroniker würden sich bei diesem Modell der Preisbildung auf Dauer eine günstige Apotheke suchen, ist die Monopolkommission überzeugt.

Die Monopolkommission erneuerte zudem ihre Forderung nach Apothekenketten. Das Fremd- und Mehrbesitzverbot bei Apotheken solle komplett aufgehoben werden und dafür die Beteiligung von Kapitalgesellschaften erlaubt werden, so die Gutachter. Die Gefahr, dass Konzerne nur nach einer Gewinnmaximierung streben, sieht die Monopolkommission nicht. Es gebe keine Evidenz, „dass Apotheker im geringeren Maße an wirtschaftlicher Prosperität und Wohlstand interessiert wären als andere Mitbürger, das heißt auch der 'Apotheker in seiner Apotheke' hat in der Regel ein Interesse an einem florierenden Geschäft“, sagte der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Dr. Justus Haucap.

Damit Apothekenketten keine Kartelle bilden, soll die Fusionskontrolle verschärft werden. Einen konkreten Vorschlag habe die Monopolkommission aber noch nicht unterbreitet, so Haucap. Dies könne im Gesetzgebungsverfahren geschehen.

Die Monopolkommission fordert die „vollständige Deregerulierung des Einzelhandels mit Arzneimitteln“ - bis hin zur Integration von Apotheken als „räumlich unselbständiger Teil eines Drogeriemarktes oder Kaufhauses“. Verschreibungspflichtige oder besonders beratungsbedürftige Arzneimittel sollten dabei auch künftig nicht in der Selbstbedienung erhältlich sein, so der Vorschlag. Auch müssten die Apotheken laut Monopolkommission außerhalb der Öffnungszeiten des Drogeriemarktes Notdienste anbieten.

Pick-up-Stellen schätzt die Monopolkommission als unproblematisch ein. Eine Regulierung - zum Beispiel durch definierte Anforderungen an die Lagerung der Arzneimittel - sei gegenüber einem vollständigen Verbot vorzuziehen, so die Monopolkommission.