Neues Heilberufegesetz

Hamburg: Kammer wird umgebaut Patrick Hollstein, 03.05.2023 12:50 Uhr

Bei der Apothekerkammer gibt es künftig eine Vertreterversammlung. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Neben Bremen ist Hamburg der letzte Kammerbezirk mit einer Vollversammlung. Das soll sich jetzt ändern, zum Jahresende sollen erstmals nicht Vorstände, sondern Delegierte gewählt werden. Die Zeit wird knapp.

In Hamburg wurde das Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH) überarbeitet, das für fünf verschiedene Berufsgruppen gilt. Neben den Tierärzt:innen sind die Apothekerinnen und Apotheker derzeit die einzige Gruppe, bei denen es noch eine Vollversammlung gibt. Während allerdings die Veterinäre nur auf 100 Kammermitglieder kommen, gibt es fast so viele Pharmazeuten wie Zahnärzte. Sie sollen daher demnächst nicht mehr den Vorstand, sondern eine Vertretersammlung wählen.

Bis es soweit ist, müssen allerdings erst die Wahlordnung und andere Richtlinien überarbeitet werden. Eine eigens anberaumte außerordentliche Kammerversammlung in der vergangenen Woche wurde abgesagt, weil aufgrund von Krankheit kein Behördenvertreter teilnehmen konnte. Das soll nun bei der nächsten regulären Sitzung Ende Juni nachgeholt werden.

Die Zeit drängt, denn schon im Dezember stehen Wahlen an. Erstmals sollen dann Delegierte kandidieren und nicht mehr die Vorstände direkt. Dabei soll es eine Wahl nach Mehrheit geben, Listen sind nicht vorgesehen. Der Vorstand wird dann wiederum durch die Vertreterversammlung gewählt, entsprechend soll er von derzeit zwölf auf fünf Mitglieder verkleinert werden.

Schon im Januar beginnt die neue Wahlperiode, ein halbes Jahr bliebe notfalls als Übergangszeit. Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen will erneut antreten – als Delegierter und dann auch für das Spitzenamt.