Rabattverträge

Kassen suchen Ausschlusskriterien Benjamin Rohrer, 20.06.2013 12:30 Uhr

Zähe Verhandlungen: Bevor Apotheker und Kassen Ausnahmen von der Substitution aushandeln können, müssen Grundsatzfragen geklärt werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Bis zum 1. August sollen Apotheker und Krankenkassen dem Gesundheitsausschuss des Bundestags eine Liste mit Medikamenten vorlegen, die aus ihrer Sicht nicht ausgetauscht werden dürfen. Die Verhandlungen könnten sich wieder einmal wegen grundsätzlicher Probleme in die Länge ziehen: Die Apotheker haben eine Liste vorgelegt. Der GKV-Spitzenverband möchte aber zunächst über Kriterien verhandeln, nach denen solche Wirkstoffe festgelegt werden.

Schon im vergangenen Herbst hatte die Regierung in der AMG-Novelle festgehalten, dass der Deutche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband Arzneimittel auswählen können, bei denen „zur Gewährleistung der medizinischen Versorgung sachgerecht ist, dass Patienten regelhaft nur das vom Arzt verordnete Präparat erhalten“. Der DAV hatte den Kassen eine Liste präsentiert, auf der unter anderem Antiepileptika, Betäubungsmittel und Gerinnungshemmer aufgeführt sind.

Bis heute haben die Apotheker kein offizielles Feedback der Kassen zu ihrem Vorschlag erhalten. Das liegt wohl daran, dass die Kassen ein eigenes Verfahren festgelegt haben, wie solche Wirkstoffe benannt werden können.

Ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes ließ durchblicken, dass ein Kriterienkatalog festgelegt werden soll, nach dem die Wirkstoffliste regelmäßig erneuert werden kann. „Die Liste, die die Apotheker auf Arbeitsebene präsentiert haben, nennt einzelne Wirkstoffe. Wir würden gerne einen nachhaltigeren Effekt einbauen und objektiv nachprüfbare Kriterien als Basis verankern. Das erlaubt künftig eine einfache und nachvollziehbare Weiterentwicklung einer solchen Liste“, so der Kassensprecher. Erst auf dieser Grundlage könnten dann einzelne Wirkstoffe ausgesucht werden.

Nach welchen Kriterien die Kassen die Medikamente aussuchen wollen und wie oft die Liste erneuert werden soll, wollte der Sprecher nicht verraten. Schließlich liefen noch die Verhandlungen.

Im Klartext heißt das aber, dass beide Seiten erst grundsätzliche Fragen klären müssen, bevor eine Liste erstellt werden kann. Der 1. August könnte somit wackeln.

DAV-Chef Fritz Becker begrüßt die Idee, die Liste zu erneuern, sollte es neue Erkenntnisse geben. Das von der Politik vorgegebene Datum werde aber nicht wegen der Apotheker nicht eingehalten: „Ich habe nie gesagt, dass die Liste geschlossen sein soll. Natürlich muss sie sich immer den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen anpassen. Wir haben allerdings eine Liste vorgelegt, die dem aktuellen wissenschaftlichen Stand entspricht. Von unserer Seite ist es daher möglich, die vom Gesundheitsausschuss vorgesetzte Frist einzuhalten.“