GKV-Spargesetz: Eilanträge abgewiesen 09.07.2026 13:17 Uhr
Mit Beschlüssen vom heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zwei Eilanträge zur Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) abgelehnt. Über das Gesetz kann somit wie geplant morgen im Bundestag abgestimmt werden.
Die Antragsteller – Janosch Dahmen (Grüne) und Ates Gürpinar (Linke) – sehen sich aufgrund von Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt. So seien die Änderungsanträge, ähnlich wie seinerzeit im Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz im Jahr 2023, umfangreich und komplex und mit zu wenig Vorbereitungszeit zur Verfügung gestellt worden.
Mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zielten die beiden Abgeordneten letztlich darauf ab, dem Bundestag die für den morgigen Freitag anberaumte 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs zu untersagen. Die Regierungskoalition hatte demnach noch wenige Tage vor der geplanten Abstimmung Änderungsanträge in einem Dokument mit 278 Seiten vorgelegt. Auch die AfD hatte dies kritisiert, ein Antrag der AfD war aber nach Angaben des Gerichts nicht eingegangen.
Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben ohne Erfolg. Aufgrund der Eilbedürftigkeit wird den Beteiligten die Begründung der Entscheidung gesondert übermittelt.
Juristisch entschieden – „politisch nicht“
Dahmen sagte, er respektiere die Entscheidung selbstverständlich. Damit sei die Frage einer einstweiligen Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens juristisch entschieden. „Politisch ist sie es nicht.“ Er hätte es mit seiner Verantwortung als Abgeordneter und Arzt nicht vereinbaren können, angesichts der Gesetzesfolgen für Millionen Patientinnen und Patienten diesen Versuch nicht zu unternehmen.
Gürpinar erklärte, die Entscheidung ändere nichts daran, dass die „katastrophale Gesundheitsreform“ schlecht gemacht sei. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine bittere Nachricht für Millionen Versicherte, Patient:innen und Beschäftigte im Gesundheitswesen. Wir nehmen sie mit großem Respekt zur Kenntnis.“ Zentrale Probleme blieben aber weiter ungelöst. „Die Bundesregierung bringt ein handwerklich mangelhaftes Gesetz durch, missachtet Kritik und demokratische Gepflogenheiten und nimmt verheerende Folgen für die gesundheitliche Versorgung in Kauf. Das ist politisch verantwortungslos.“
Mit der heutigen Entscheidung ende der Widerstand nicht, er beginne erst, so der Linken-Politiker. „Wir erhöhen den Druck und bringen unseren Protest gegen die unsoziale Kürzungspolitik der Merz-Regierung auf die Straße.“
Auch Thomas Knieling vom Verband der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) macht deutlich, dass nun die juristische Hürde genommen ist, der politische Diskussionsbedarf hinsichtlich Nachbesserungen aber weiter bestehe. „Dies betrifft insbesondere die Regelungen zur Tariftreue, die aufgrund der massiven Kritik voraussichtlich noch überarbeitet werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Einführung eines Refinanzierungskorridors, der über die durchschnittliche Veränderungsrate hinausgeht.“ Die geplante Anpassung mache deutlich, dass der Gesetzgeber den Handlungsbedarf erkannt habe; dieser müsse nun aber konsequent angegangen werden. Zudem hätte das BStabG auch unmittelbare Auswirkungen auf das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). „Auch aus Sicht der Pflegeunternehmen ist deshalb die sachgerechteste Lösung, auf jegliche Begrenzung der Refinanzierung von Personalkosten zu verzichten.“
Ähnlicher Eilantrag zum Heizungsgesetz
Es ist nicht das erste Mal, dass mit einem Eilantrag in Karlsruhe die Verabschiedung eines Gesetzes vor der Sommerpause ausgebremst werden sollte. Im Sommer 2023 hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann mit einem solchen Antrag das Gesetzgebungsverfahren zum Heizungsgesetz der Ampel-Regierung gestoppt. Er hatte argumentiert, den Abgeordneten sei für die Beratung zu wenig Zeit geblieben. Am 23. Juli – also etwa drei Jahre nach dem Eilantrag – entscheidet das Gericht über den Fall im Hauptsacheverfahren.