GKV bekommt Darlehen aus dem Sondervermögen 24.06.2025 13:12 Uhr
Das Bundeskabinett hat sich auf einen Haushaltsentwurf 2025 geeinigt. Berücksichtigt wurde dabei sowohl die gesetzliche Kranken- wie auch die soziale Pflegeversicherung (GKV und SPV). Hier sollen Milliardendarlehen aus dem Bundeshaushalt unterstützen.
Auch die Kosten für die notwendige Umstrukturierung der Krankenhausversorgung sollen aus dem Sondervermögen bezahlt werden. Die Beitragssätze sollen mit diesen Maßnahmen stabil gehalten und weder die Wirtschaft noch Verbraucher:innen zusätzlich belastet werden. Zwar gibt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu bedenken, dass die Gelder wohl nicht ausreichen werden, um weiter steigende Beiträge für die Versicherten zu verhindern. Trotzdem sei dies ein wichtiger Schritt, die sozialen Sicherungssysteme zu stabilisieren.
„Trotz einer angespannten Haushaltslage ist es der Bundesregierung gelungen, sich auf einen Haushaltsentwurf zu einigen. Das zeigt die Handlungsfähigkeit der Koalition in schwierigen Zeiten. Trotzdem ist uns bewusst, dass dieser Haushaltsentwurf nicht das letzte Wort sein kann. Ich setze dabei aufs parlamentarische Verfahren. Ich bin mir mit dem Bundesfinanzminister einig, dass wir Beitragserhöhungen verhindern müssen, um den Wirtschaftsaufschwung nicht zu gefährden“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).
Nur Aufschub, keine Lösung
Zudem würden die Darlehen die Probleme von GKV und SPV nur aufschieben, weshalb es zu den Nothilfen dringend Strukturreformen brauche. „Zwei Kommissionen werden schnell Ergebnisse vorlegen müssen, um mittel- und langfristige Lösungen zu finden“, so Warken weiter.
Für die GKV sind zwei neue Darlehen und die spätere Rückzahlung eines alten Darlehens abgedacht, wodurch sie – übergangsweise – um 5,6 Milliarden Euro entlastet wird. Ab 2029 wird schrittweise zurückgezahlt. Für die Finanzierung des Krankenhaustransformationsfonds sind aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität über zehn Jahre jährlich 2,5 Milliarden Euro vorgesehen. Zudem sollen Sofort-Transformationskosten der Krankenhäuser aus den Jahren 2022 und 2023 über das Sondervermögen übernommen werden, was die Krankenhäuser entlaste.
Die Finanzierungslücke in der GKV werde damit in 2026 erheblich reduziert, aber nicht geschlossen. Beitragssatzsteigerungen seien so aufgrund der extrem hohen Ausgabendynamik nicht zu vermeiden. 4 Milliarden Euro fehlten so weiterhin. Für die SPV werden zwei Darlehen über insgesamt 2 Milliarden Euro bereitgestellt, was für 2025 reiche, aber nicht für 2026, wo weitere 2 Milliarden Euro nötig wären, so das BMG.
GKV zeigt sich enttäuscht
„Wir sind enttäuscht, dass die vollständige Refinanzierung versicherungsfremder Leistungen wieder nicht angegangen wird“, reagierten Uwe Klemens und Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, auf den Haushaltsentwurf. „Einmal mehr fehlt in der Haushaltsplanung des Bundes die vollständige Gegenfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung der Bürgergeldbeziehenden und die Finanzierung der Rentenbeiträge für die pflegenden Angehörigen. Aber staatliche Sozialleistungen und versicherungsfremde Leistungen sind vom Staat zu bezahlen und nicht an die Beitragszahlenden der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung weiterzureichen.“
Die Entscheidung zu den Darlehen sei „kraftlos“ und „wenig zielführend“. „Solange die Schere zwischen laufenden Einnahmen und Ausgaben immer weiter auseinandergeht, bleibt der permanente Erhöhungsdruck auf die Zusatzbeitragssätze bzw. auf den Pflegebeitragssatz grundsätzlich bestehen, er wird nur vorübergehend kaschiert. Und im Jahr der Rückzahlung stellt sich die Frage der Finanzierung dann erneut und noch dringlicher. Wir wünschen uns hier von der neuen Bundesregierung mehr Tatkraft“, heißt es weiter vom GKV-Verwaltungsrat.
Es brauche eine kostendeckende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen und noch vor der Sommerpause ein Vorschaltgesetz, in dem ein Ausgabenmoratorium für sämtliche Leistungsbereiche festgelegt werden müsse. „Dadurch würde keine einzige Leistung wegfallen, aber die künftigen Preis- und Honoraranstiege zum Beispiel für Ärzteschaft, Krankenhäuser und Arzneimittel würden sich an den Einnahmen orientieren.“
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann sieht zudem, dass Bund und Länder ihre Finanzverantwortung gegenüber GKV und PKV weiterhin nicht ausreichend wahrnehmen. „Nach den jüngsten Äußerungen aus der schwarz-roten Koalition sind wir davon ausgegangen, dass sich die neue Regierung darüber im Klaren ist und das Ziel verfolgt, den Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge endlich zu stoppen.“ Doch die aktuelle Planung sei enttäuschend und bleibe weit hinter den Erwartungen und den Ankündigungen von Warken zurück, so Reimann. „Diese geplanten Maßnahmen sind bei Weitem zu wenig und ordnungspolitisch fragwürdig.“