ABDA-Stellungnahme

Gezerre um Text: Rx-Versandhandelsverbot drin oder nicht? Lothar Klein, 07.05.2019 14:09 Uhr

Die ABDA feilt am finalen Statement zu Spahns Apothekenstärkungsgesetz. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Heute endet die Abgabefrist für die Stellungnahmen der Verbände zum Apothekenstärkungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Auch die ABDA wird ihre Positionen schriftlich zu Protokoll geben. Am Vormittag wurde in der Berliner ABDA-Zentrale noch am letzten Schliff gearbeitet. Mit Spannung erwarten die ABDA-Mitgliedsorganisationen den abschließenden Text. Denn in der Sondermitgliederversammlung am 2. Mai gab es eine ausführliche und teilweise kontroverse Diskussion über die Eingangsformel: Es ging um das Rx-Versandhandelsverbot. Es wurde ein Beweisfoto geschossen.

Wie Teilnehmer berichten, mussten ABDA-Präsident Friedemann Schmidt und Vize Mathias Arnold nachhaltig gedrängt werden, den Begriff Rx-Versandhandelsverbot überhaupt in die Eingangsformel aufzunehmen. In den bekanntgewordenen ABDA-Vorlagen tauchte die frühere, kategorische ABDA-Forderung nach einem Rx-Versandhandelsverbot nicht mehr auf. Inzwischen hat ABDA-Präsident Schmidt mehrfach erklärt, dass er keine politischen Chancen für eine Umsetzung mehr sehe. Herausgekommen ist daher ein Formelkompromiss, den Sitzungsteilnehmer sicherheitshalber in einem Foto festgehalten haben. Die Überschrift lautet: „Vorbemerkung zur Stellungnahme – Änderung Absatz 1“.

In der überarbeiteten Eingangsformel zur ABDA-Stellungnahme wurde danach folgender Text in der Mitgliederversammlung konsensuiert: „Wir begrüßen das Vorhaben der Bundesregierung, die „Vor-ort-Apotheken“ zu stärken. Der vorliegende Referentenentwurf wird diesem Ziel in wesentlichen Punkten nicht gerecht. In der derzeitigen Fassung verschlechtert der Entwurf die Situation der Vor-Ort-Apotheke, weil er entgegen seiner Intention dauerhaft Versender aus dem Ausland von der Preisbindung freistellt und die Durchsetzbarkeit der Gleichpreisigkeit schwächt.“

Als Änderung fettgedruckt markiert geht es dann wie folgt weiter: „Wir fordern deshalb auf die Streichung des § 78 I 4 AMG zu verzichten, weil nur so eine Regelung erreicht wird, die dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Rx-Versandhandelsverbot annähernd gleichwertig ist. Wir sehen daher in etlichen Punkten noch zwingenden Ergänzungsbedarf.“ Von einer Rückkehr zur Rx-Versandverbot-Forderung – wie von einigen Kammern verlangt – ist in der Kompromissformel nicht die Rede.

Bemerkenswert ist zudem, dass im von der ABDA veröffentlichten – fast wortgleichen Statement – nach der Sonder-Mitgliederversammlung am 2. Mai das Rx-Versandhandelsverbot überhaupt nicht auftaucht. Dort ist die Aussage mit Bezug auf den Koalitionsvertrag deutlich „weicher“ formuliert: „Deswegen muss auf die vom Ministerium vorgesehene Streichung von § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz verzichtet werden, wenn die im Koalitionsvertrag vorgesehene Stärkung der Apotheken vor Ort tatsächlich erreicht werden soll.“

Mit Spannung erwarten Kammern und Verbände daher den politischen Lagebericht von DAV-Chef Fritz Becker zur Eröffnung des diesjährigen DAV-Wirtschaftsforums. Wie stets wird Becker zur politischen Lage sprechen. Es werden klare Worte von Becker an die Adresse von Spahn zur aktuellen Situation erwartet. Interessant dürfte auch die politische Diskussionsrunde am Mittag werden. Bis auf die Grünen haben alle Bundestagsfraktionen Gesundheitspolitiker angemeldet.

Teilnehmen werden: Edgar Franke, für Arznei- und Apothekenthemen zuständiges SPD-Mitglied im Gesundheitsausschuss, Michael Hennrich, Obmann im Gesundheitsausschuss (CDU), Christine Aschenberg-Dugnus, Gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Apothekerin Sylvia Gabelmann (Linke), und Jörg Schneider (AfD) – beide Mitglieder im Gesundheitsausschuss. Erstmals kann in der Diskussionsrunde mit Hennrich ein führender Unionspolitiker zu den rechtlichen Frage des Spahn-Entwurf Stellung nehmen.