Gesundheitspolitik

Bundesregierung spendet sich Eigenlob Lothar Klein, 10.08.2017 08:00 Uhr

Berlin - 

Die Bundesregierung ist mit sich und ihrer Arbeit in der Gesundheitspolitik zufrieden. Im mehr als 250 Seiten starken Sozialbericht 2017 zieht sie eine positive Bilanz. Für das Gesundheitsressort von Minister Hermann Gröhe (CDU) weist der Bericht 26 verabschiedete Gesetze aus. Die Lage der Krankenkassen hält die Bundesregierung für gesichert. Die Herausforderungen für die Zukunft liegen im Gesundheitswesen danach in der Demographie, in der Digitalisierung und in der langfristigen Finanzierung des medizinischen Fortschritts.

Keine Erwähnung findet im Sozialbericht die zuletzt kontroverse Diskussion über die Zukunft der Apothekenlandschaft in Deutschland in Folge des Rx-Boni-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Auch das vorgeschlagene Rx-Versandverbot wird nicht thematisiert. Der Sozialbericht beschreibt in regelmäßigen Abständen ausschließlich die erfolgte Gesetzesarbeit und gibt einen knappen Ausblick auf die kommenden Herausforderungen.

Derzeit bestünden vor allem drei Handlungsfelder, die für die Zukunftsfestigkeit des deutschen Gesundheitssystems besonders relevant seien: Der demografische Wandel, an den die Versorgungsprozesse angepasst werden müssten. Zweitens die Chancen des medizinisch-technischen Fortschritts im Allgemeinen und der Digitalisierung im Besonderen, die für eine passgenaue, innovative und effektive Gesundheitsversorgung genutzt werden müssten. „Und drittens muss in einem qualitativ hochwertigen Gesundheitssystem die nachhaltige Finanzierung der Versorgung langfristig sichergestellt sein, wobei ein Interessenausgleich sowohl zwischen Beitragszahlern auf der einen Seite und Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern auf der anderen Seite als auch zwischen den Generationen erzielt werden muss“, schreibt die Bundesregierung.

Die Krankenkassen seien aktuell für kommende Herausforderungen gut aufgestellt. Dabei ist die positive finanzielle Lage der GKV Ende des Jahres 2016 mit Finanzreserven der Krankenkassen von 15,9 Milliarden Euro und einer Finanzreserve des Gesundheitsfonds von 9,1 Milliarden Euro auf der einen Seite Folge der dynamischen Entwicklung bei Beschäftigung und Löhnen in den vergangenen Jahren. Auf der anderen Seite hätten die vorausgegangenen wettbewerbsorientierten Strukturreformen im Gesundheitswesen einen großen Anteil daran, dass der Ausgabenanstieg in der GKV derzeit moderat verlaufe. „Die Gesundheitspolitik konnte auf dieser stabilen Finanzierungsgrundlage in der 18. Legislaturperiode wichtige Reformen zu Qualitäts- und Leistungsverbesserungen vornehmen“, lobt sich die Bundesregierung selbst.

Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) liegt laut Sozialbericht bei 11,3 Prozent und hat sich so seit einigen Jahren auf einem im internationalen Vergleich verhältnismäßig hohen Niveau stabilisiert. Zwischen den Jahren 2009 und 2015 stiegen die Gesundheitsausgaben in Deutschland insgesamt um durchschnittlich 2 Prozent. Der Anteil am BIP spiegele den hohen Stellenwert wider, den Gesundheit für die Bevölkerung in Deutschland besitze. Dahinter stehe eine starke Gesundheitswirtschaft und ein leistungsfähiges Gesundheitssystem, „das – im Gegensatz zu vielen anderen von der Finanz- und Wirtschaftskrise betroffenen Systemen – auch in den zurückliegenden Jahren sein hohes Versorgungsniveau halten und sogar weiter ausbauen konnte“.

Die demografische Entwicklung und der medizinisch-technische Fortschritt führen nach Ansicht der Bundesregierung aber mittelfristig dazu, dass geringeren Zuwächsen bei den Beitragseinnahmen eine tendenziell wachsende Ausgabendynamik in der medizinischen Versorgung gegenüber steht. Die Arbeit des deutschen Gesundheitswesens könne effizienter gestaltet werden: Unter Berücksichtigung „internationaler Outcome-Indikatoren“ bestehe derzeit bei der Ergebnisqualität der Behandlung einzelner Erkrankungen weiterhin Verbesserungspotential.

Dann zählt der Sozialbericht die einzelnen Gesetzes im Gesundheitsbereich auf: Das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz stärkt den Wettbewerb in der GKV und sichert die nachhaltige Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems, indem unter anderem Zusatzbeiträge eingeführt wurden. Mit dem Präventionsgesetz stärke die Bundesregierung die Bereiche Prävention und Gesundheitsförderung für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ziele darauf ab, auch in Zukunft eine gut erreichbare medizinische Versorgung der Patienten auf hohem Niveau sicherzustellen ‒ unabhängig vom jeweiligen Wohnort.

Das Gesetz setze Anreize für Landärzte und die Gründung von medizinischen Versorgungszentren. Das Gesetz beinhalte außerdem die Verbesserung des Krankenhaus-Entlassmanagements. Zur Förderung von Prozessinnovationen in der Versorgung und von Versorgungsforschung sei der Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit einem Volumen von 300 Millionen Euro jährlich ‒ zunächst für die Jahre 2016 bis 2019 ‒ ins Leben gerufen worden.

Das Krankenhausstrukturgesetz stärke die Qualität der Krankenhausversorgung, indem Qualitätsaspekte bei der Krankenhausplanung und bei der Krankenhausvergütung Berücksichtigung finden sollen. Mit dem Pflegestellen-Förderprogramm werde die unmittelbare pflegerische Versorgung am Krankenbett gestärkt, und in Ergänzung dazu stabilisiert der Pflegezuschlag die Finanzierung des Bestandspersonals.

Selbst das E-Health-Gesetz feiert der Sozialbericht als Erfolg: Mit dem überwiegend Ende 2015 in Kraft getretenen Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze werden die Rahmenbedingungen für die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien für die medizinische Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten nachhaltig verbessert. „Nutzbringende Anwendungen, wie der Medikationsplan und die Speicherung medizinischer Notfalldaten, werden schnellstmöglich eingeführt und der Ausbau der Telematikinfrastruktur zur zentralen Kommunikationsplattform im Gesundheitswesen vorangebracht.“

Zur Sicherung einer „hochwertigen, innovativen und finanzierbaren Arzneimittelversorgung“ sei das GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) auf den Weg gebracht worden. Darin enthalten ist auch die Honorarerhöhung von 100 Millionen Euro für Apotheker sowie das Ausschreibungsverbot für Zytostatika und Impfstoffe.