Bundesgesundheitsminister

Gröhe: Du & Du mit Pharma APOTHEKE ADHOC, 21.02.2014 09:44 Uhr

Innovationen willkommen: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) lobt die forschenden Pharmahersteller. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Hermann Gröhe (CDU) ist zufrieden mit seinem ersten Gesetz als Bundesgesundheitsminister. „Wir sichern eine bezahlbare Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau“, kommentierte er die Verabschiedung des Pharmapakets durch den Bundestag. Auch die Hersteller können zufrieden sein – mit dem Kompromiss und den Absichtsbekundungen des Ministers.

Mit dem Gesetz sparten Kassen und damit Beitragszahler rund 650 Millionen Euro pro Jahr, so Gröhe. „In diesem Sinne wollen wir weiterarbeiten.“ Um Panik in der Branche zu vermeiden, kündigte Gröhe einen Dialog mit den forschenden Arzneimittelherstellern an. „Denn trotz aller berechtigter Diskussionen über bezahlbare Arzneimittel müssen wir uns immer auch bewusst machen: Ohne die Innovationsfähigkeit unserer forschenden Arzneimittelhersteller müssten die Menschen auf viele Verbesserungen im Arzneimittelbereich verzichten.“

Derweil sind die Generikahersteller zufrieden, dass sie nicht zusätzlich belastet werden: „Es ist gut, dass der Gesetzgeber seine Intention klargestellt hat, wonach Generika von der Anhebung des Zwangsrabatts und der Verlängerung des Preismoratoriums nicht erfasst sind“, kommentierte Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika.

Zwar werde der Preis- und Rabattdruck auf Generika in Deutschland insgesamt nicht geringer. „Er ist aber durch die neuen politischen Maßnahmen zumindest nicht noch weiter verschärft worden.“ Bretthauer will jetzt mit der Großen Koalition diskutieren, „wie wir die Nachhaltigkeit der Arzneimittelversorgung, die in Deutschland zu 75 Prozent eine Generikaversorgung ist, künftig gewährleisten können“.

Kritischer äußert sich der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI): Das Gesetz sei nicht zu Ende gedacht; insbesondere das verlängerte Preismoratorium berge enormen Sprengstoff für die Zukunft: „Wer Preise für einen Wirtschaftszweig für mehr als acht Jahre einfriert ohne den Unternehmen zumindest einen Inflationsausgleich zu gewähren, erzwingt Nachholeffekte nach dem Ende eines solchen Preisstopps“, so Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BPI.

Richtig sind aus Sicht des BPI die Regelungen für Generika; für OTC-Arzneimittel, die ausnahmsweise zu Lasten der GKV verordnet würden, und Altoriginale gebe es aber keine Ausnahme von der zusätzlichen Belastung.

Grundsätzlich falsch sei es, die unternehmerische Preisbildung und nachgelagerte Gewährung von Rabatten zugunsten der Kassen durch eine staatlich vorgegebene Preisverhandlung oder –setzung zu ersetzen. „Mit Marktwirtschaft hat das nichts mehr zu tun.“