Viel Geld, wenig Regeln
Gesundheitskioske: BMG tappt im Dunkeln 05.02.2025 15:25 Uhr
Berlin -
In einigen Regionen gibt es sie bereits: Gesundheitskioske, die Menschen bei gesundheitlichen und sozialen Fragen beraten sollen. Die kostspieligen Einrichtungen werden häufig von Krankenkassen finanziert, die dafür Versichertengelder einsetzen. Eine klare rechtliche Grundlage gibt es nicht – stattdessen berufen sich die Kassen auf die offenen Regelungen zur „Besonderen Versorgung“ nach § 140a Sozialgesetzbuch (SGB V). Und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) tappt im Dunkeln.