Krankenkassen

Nur noch eGK ab 2015 dpa/APOTHEKE ADHOC, 15.08.2014 13:23 Uhr

Die eGK bitte: Noch bis Ende des Jahres können Ärzte über die alte Krankenversichertenkarte abrechnen, danach gilt nur noch die eGK. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die alte Krankenversicherungskarte hat Ende des Jahres endgültig ausgedient. Vom 1. Januar 2015 an gilt in Deutschland nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK). Auf diesem Termin haben sich jetzt die Kassenärzte und die Krankenkassen verständigt.

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband mitteilten, verliert die alte Versichertenkarte damit zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit – unabhängig vom aufgedruckten Datum. Anfang Juli hatten 6 bis 8 Prozent der Versicherten noch immer keine neue Karte beantragt oder kein verwendbares Foto eingeschickt.

„Es ist für alle Beteiligten gut, dass nun endlich Klarheit herrscht“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. „Insbesondere war uns wichtig, dass die Ärzte die Sicherheit haben, auch noch im vierten Quartal dieses Jahres über die ‚alte‘ Krankenversichertenkarte abrechnen zu können.“ Durch die Verständigung hätten Krankenkassen, Ärzte und Zahnärzte gemeinsam einen wichtigen Schritt auf dem Weg in die Telematikinfrastruktur gemacht, sagte GKV-Vorstandschefin Dr. Doris Pfeiffer.

Weil der Umtausch ins Stocken geraten war, hatten die Kassen die Geltungsdauer der alten Karten verlängert. Ursprünglich sollten sie bereits zum 30. September ungültig werden. Die neue eGK soll mittelfristig den Datenaustausch zwischen Ärzten, Kliniken und Apotheken verbessern, etwa um Wechselwirkungen bei Medikamenten zu vermeiden. Kritiker bezweifeln jedoch, dass die sensiblen Patientendaten ausreichend geschützt sind.