Neue Regelung für Corona-Infektion

Gesundheitsberufe: Freitestung bleibt Pflicht Patrick Hollstein, 02.05.2022 13:57 Uhr

Angehörige der Gesundheitsberufe müssen sich auch künftig im Falle einer Corona-Infektion freitesten. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat bei der Präsentation seiner Krankenhaus-Kommission auch Änderungen bei den Quarantäneregelungen für Corona-Infizierte vorgestellt. Demnach wird die Freitestung nur noch „dringend empfohlen“ – für Gesundheitsberufe soll sie dagegen Pflicht bleiben.

Laut Lauterbach entsprechen die neuen Leitlinien, die im Laufe des Tages auf der Website des Robert-Koch-Instituts (RKI) eingestellt werden sollen, denjenigen, die sein Haus bereits Anfang April vorgesehen hatte. Vorgeschrieben ist demnach eine Isolation für Corona-Infizierte von künftig fünf Tagen. Der SPD-Politiker bekräftigte, dass diese weiter von den Gesundheitsämtern angeordnet werden solle. Dies gebe das Signal, dass es sich bei Corona nicht um eine Grippe oder eine Erkältung handele. Wenn jemand infiziert auf Menschen zugehe, „dann gefährdet er de facto ihr Leben“.

Lauterbach sprach insgesamt von einer „Lösung mit Augenmaß“. Er erläuterte, dass auf Basis kürzerer Krankheitsverläufe der aktuellen Omikron-Variante BA.2 die Isolation auf fünf Tage verkürzt werden könne. Bisher dauern Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test nach sieben Tagen vorzeitig enden.

Die konkrete Umsetzung der Regeln nach der Empfehlung des RKI und des Bundesgesundheitsministeriums liegt bei den Ländern. In mehreren Ländern gibt es bereits Neuregelungen.