Verbände zu AfD-Antrag

Gesundheitsausschuss: Anhörung zum Botendienst Patrick Hollstein, 24.11.2022 08:45 Uhr

Im Gesundheitsausschuss geht es in der kommenden Woche um den Botendienst der Apotheken. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Der Botendienst der Apotheken beschäftigt in der kommenden Woche die Abgeordneten im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Die Verbände können Stellung nehmen zu einem Antrag der AfD-Fraktion.

Ab 14.15 Uhr geht es am Mittwoch eine Stunde lang um den Botendienst der Apotheken. Geladen sind neben Abda und dem Bundesverband der Versandapotheken (BVDVA) als Einzelsachverständige außerdem Gabriele Overwiening als Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe und Daniela Hänel als 1. Vorsitzende des Vereins Freie Apothekerschaft.

Da es um die Verordnung der Lieferung geht, werden auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie der Virchowbund als Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte gehört. Für die Patient:innen dabei ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Und schließlich nehmen der GKV-Spitzenverband und das Barmer Institut für Gesundheitsforschung (BIFG) teil.

Insbesondere den Kassen ist die Botendienstpauschale seit längerem ein Dorn im Auge. Seit Beginn der Pandemie können die Apotheken eine Vergütung dieser Leistung abrechnen. Aus anfänglich 5 Euro zuzüglich Umsatzsteuer wurden im Oktober 2020 2,50 Euro. Dieser Betrag wurden im Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) dauerhaft festgeschrieben. Laut BIFG haben die Kassen in den ersten zwei Jahren rund 213 Millionen Euro brutto für Botendienste ausgegeben. Allerdings sei das Ziel, insbesondere älteren Patient:innen unnötige Wege zu ersparen, nicht erreicht worden, so das Institut nach einer eher schwammigen Analyse von Entfernungen und Altersgruppen.

Notfallbotendienst auf Rezept

Die AfD will den Botendienst dagegen ausbauen und fordert eine Verordnungsfähigkeit für Notfallbotendienste in der ambulanten Versorgung. Dabei sollen die Kassen eine Pauschale für jede Anlieferung zahlen die „nicht mit anderen Honoraren, Handelsspannen o.ä. verrechnet wird“. Die Honorierung soll gestaffelt sein nach Radius um die Apotheke:

  • bis zu 2 km: 2,50 Euro
  • bis zu 5 km: 3,50 Euro
  • bis zu 10 km: 5 Euro
  • bis zu 25 km: 7,50 Euro

Die Beträge gelten jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Die AfD hatte den Antrag im Juli eingebracht, damals wurde er im Vereinfachten Verfahren in den Ausschuss überwiesen.