EU-Richtlinie

Gerangel um Pharmawerbung Karoline Schumbach, 15.02.2012 17:29 Uhr

Berlin - 

Mit der AMG-Novelle will die Bundesregierung mehrere OTC-Werbeverbote lockern. Das Bundesgesundheitsministerium beziegt sich dabei auch auf den „Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel“. Genau diese EU-Richtlinie will die EU-Kommission aber ändern, um beispielsweise den Zugang zu Fachinformationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel zu erleichtern. Die Mitgliedstaaten stellten sich bislang immer quer, zahlreiche Vorschläge wurden bereits gestrichen. Jetzt kommt aus Brüssel der nächste Vorschlag, der sich allerdings nur in Nuancen vom der letzten Version aus dem Oktober unterscheidet.

 

Laut EU-Kommission sollen die Hersteller künftig Patientenformationen für Rx-Medikamente veröffentlichen dürfen. Demnach sollen Pharmafirmen unter anderem Berichte über klinische Studien und häufig gestellte Fragen über Arzneimittel zugänglich machen können, vor allem im Internet.

Um zu vermeiden, dass Hersteller versteckt für ihre Produkte werben, sieht die Empfehlung diverse Einschränkungen vor: Die Informationen müssen objektiv, patientenorientiert, aktuell und auf Fakten basierend sein. Zudem darf nur nach gezielter Anfrage des Patienten gedrucktes Material weitergegeben werden. Außerdem sollen die Arzneimittelbehörden der Mitgliedstaaten die veröffentlichten Informationen vorab freigeben.

Auf Antrag von Baden-Württemberg hatte sich zuletzt der Bundesrat mit dem Thema beschäftigt. Den Ländern reichen die vorgesehenen Einschränkungen nicht: Sie befürchten, dass die Industrie trotzdem versteckt werben könnte. Außerdem sei die Kontrolle ein allzu großer bürokratischer und finanzieller Aufwand für die Behörden. Daher stimmten die Vertreter der Länder dafür, dass die Gebrauchs- und Fachinformationen für verschreibungspflichtige Arzneimittel weiterhin nur durch die Zulassungsbehörden veröffentlicht werden können.

Die Stellungnahme wird jetzt bei der EU-Kommission eingereicht. Inwieweit der Beschluss Einfluss auf die Richtlinie haben wird, die ohnehin noch in nationales Recht umgesetzt werden müsste, ist ungewiss.