Gehaltsstatistik: Pflegehilfskraft vor PTA 01.10.2026 10:07 Uhr
Die Durchschnittslöhne in der Pflege steigen in diesem Jahr weiter an. Nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes sind die bundesweiten Stundenlöhne in der Langzeitpflege gegenüber dem Vorjahr um 3,4 Prozent auf 24,50 Euro gestiegen. Das entspricht ungefähr dem Einstiegsgehalt eines angestellten Apothekers. Und Hilfskräfte ohne Ausbildung erhalten einen höheren Stundenlohn als PTA in der höchsten Tarifstufe.
Die Entwicklung variiert je nach Bundesland: Während im Saarland und in Rheinland-Pfalz der Anstieg bei 2,7 und 2,8 Prozent lag, stiegen die Löhne in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern um circa 5 Prozent.
Die aktuellen Werte zeigen zwar mit 3,4 Prozent einen geringeren Anstieg als in den Vorjahren (2025: 4,9 Prozent und 2024: 8,8 Prozent), liegen aber über den Anstiegen der Entlohnungsniveaus der Ermittlungsjahre 2022 und 2023 (mit jeweils circa 2 Prozent).
Anstieg auch bei Pflegehilfskräften
Betrachtet man die einzelnen Beschäftigtengruppen deutschlandweit, so betragen für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung die neuen Durchschnittslöhne im Schnitt zukünftig 20,96 Euro. Das sind knapp 3,5 Prozent mehr als im Jahr 2025.
Pflegeassistenzkräfte, also Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung, erhalten danach durchschnittlich 23,36 Euro. Das sind circa 3,3 Prozent mehr als bisher.
Der neue Durchschnittslohn für Pflegefachkräfte beträgt 28,03 Euro, ein Plus von knapp 3,6 Prozent.
Kassenboss fordert Begrenzung
„Der Anstieg der Durchschnittslöhne in der Pflege zeigt, dass sich Pflegekräfte weiterhin darauf verlassen können, dass sie fair und im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung bezahlt werden“, so Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. „Die Kehrseite der Medaille ist, dass sich aufgrund des Teilleistungssystems in der Langzeitpflege höhere Löhne stets unmittelbar auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen auswirken. Und die steigen seit Jahren ungebremst. Die Politik muss hier endlich Lösungen aufzeigen, wie auch zukünftig angemessen steigende Löhne sichergestellt werden können, ohne dass die Pflegebedürftigen dadurch weiter so stark belastet werden.“
Die Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung beim GKV-Spitzenverband ermittelt die regional üblichen Entlohnungsniveaus auf Basis von Tarifverträgen und kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien. In diesem Jahr wurden mehr als 11.600 Meldungen von tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen erhoben und ausgewertet. Nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen müssen seit 2022 die Höhe ihrer Vergütungen innerhalb von drei Monaten auf die jeweiligen regionalen Niveaus anpassen.
Tarif ist Pflicht
Die gesetzliche Vorgabe dieser Art der Entlohnung der Beschäftigten in der Langzeitpflege existiert seit 2022. Danach können nur solche Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die entweder an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien gebunden sind, sich an Tarifverträgen orientieren oder die mit der Vergütung ihrer Beschäftigten in Pflege und Betreuung das regional übliche Entlohnungsniveau für ihr Bundesland im Durchschnitt nicht unterschreiten (§§ 72, 82c SGB XI).
Der Gesetzgeber hat die Landesverbände der Pflegekassen verpflichtet, aus den auf Grundlage der in der Pflege angewendeten Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien gezahlten Vergütungen Durchschnittslöhne aller Beschäftigten in Pflege und Betreuung zu errechnen. Seit dem Jahr 2023 haben die Landesverbände der Pflegekassen die Geschäftsstelle beim GKV-Spitzenverband mit dieser Datenerhebung und -auswertung beauftragt.