Gehalt statt GKV: Tabaksteuer schon verplant 13.04.2026 16:40 Uhr
Nicht nur die Finanzierungsproblematik in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war am Wochenende Thema im Koalitionsausschuss, sondern auch die hohen Sprit- und Energiepreise. Um hier schnell Entlastung zu schaffen, will die Bundesregierung unter anderem die Steuer bei Diesel und Benzin begrenzen und das Kartellrecht weiter verschärfen. Die Tabaksteuer – eigentlich seitens der Finanzkommission Gesundheit als Maßnahme zur Entlastung der GKV aufgeführt – soll zur Gegenfinanzierung für Prämien der Arbeitgeber an ihre Angestellten genutzt werden.
Schon vor dem Gesetzentwurf zum GKV-Sparen scheint die Regierung wenigstens eine Maßnahme der Finanzkommission umsetzen zu wollen: die Tabaksteuer. Allerdings wird diese nicht wie angedacht die Krankenkassen entlasten; stattdessen soll durch die Einnahmen eine Prämie zur Entlastung der Wirtschaft gegenfinanziert werden. „Die Koalition wird es Arbeitgebern im Jahr 2026 ermöglichen, eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie in der Höhe von 1000 Euro zu zahlen. Zur Gegenfinanzierung der steuerlichen Mindereinnahmen wird die Tabaksteuer schon im Jahr 2026 erhöht“, heißt es in dem Ergebnispapier. Woher die Firmen das Geld nehmen sollen, um die Prämie auszuzahlen, wird nicht erklärt.
Die Regierung kündigt zudem an, mit Wirkung zum 1. Januar 2027 eine große Reform der Einkommensteuer zur dauerhaften Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen umzusetzen.
Energiepreise runter
„Wir wollen Verbraucher und Wirtschaft bei den Preisen für Kraftstoffe um rund 1,6 Milliarden Euro entlasten“, heißt es im Kommissionsergebnispapier. Dafür will der Bund die Energiesteuer bei Diesel und Benzin um jeweils circa 17 Cent brutto pro Liter begrenzt auf zwei Monate senken.
Außerdem soll das Kartellrecht weiter verschärft werden, indem der Handlungsbereich des Bundeskartellamts erweitert wird. Die Behörde soll dann die Möglichkeit erhalten, auch Daten auf den der Abgabe an Letztverbraucher vorgelagerten Stufen zu erheben, um missbräuchliches Verhalten schneller festzustellen. Zur Bereitstellung der notwendigen Daten sollen die Unternehmen der Branche verpflichtet werden. „Damit kann das Kartellamt auch besser feststellen, ob beim Übergang von einer Marktstörung in eine wirtschaftliche Normallage sinkende Rohstoffpreise schnell an Verbraucher weitergegeben werden.“
Zudem lobt der Koalitionsausschuss die Ankündigung der EU-Kommission, analog zum EU-Energiekrisenbeitrag 2022 Maßnahmen gegenüber der Mineralölwirtschaft zu prüfen. Die Gegenfinanzierung der steuerlichen Entlastungen erfolgt durch kartellrechtliche oder steuerrechtlich abgesicherte Maßnahmen gegenüber den Mineralölwirtschaftsunternehmen.
Abhängigkeiten abbauen
Langfristig müsse das Energieangebot ausgeweitet werden, um Abhängigkeiten zu reduzieren, auch durch heimische Energiequellen wie die Erschließung heimischer Gasvorkommen. Zudem treibt die Regierung den Ausbau der Erneuerbaren Energien ambitioniert voran. Auch die Stromnetzverbindungen zu europäischen Nachbarn sollen ausgebaut werden.
Lob erntet die Regierung unter anderem vom Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB). „Wir begrüßen die angekündigte Senkung der Energiesteuer ausdrücklich. Sie ist ein wichtiges und richtiges Signal in einer für viele Einrichtungen wirtschaftlich äußerst angespannten Situation“, sagt Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB. Nun sei es entscheidend, dass die Entlastung unverzüglich umgesetzt werde und schnell sowie spürbar bei den Einrichtungen ankomme. „Gerade ambulante und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Dienste der Eingliederungshilfe sind in hohem Maße auf Mobilität angewiesen und seit Monaten erheblich durch gestiegene Kraftstoffkosten belastet.“