Nach Kabinettsbeschluss

GeDIG: Kassen-Lob und Ärzte-Kritik 15.07.2026 19:39 Uhr

Berlin - 

Das Bundeskabinett hat das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) abgenickt. Die Reaktionen fallen gemischt aus: Während die Kassen das GeDIG als „wichtigen Schritt“ feiern, warnt die Ärzteschaft vor einem gefährlichen Paradigmenwechsel. 

„Wir unterstützen ausdrücklich die Ziele des GeDIG, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen, die Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung und Forschung zu verbessern und die Voraussetzungen für die Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums zu schaffen. Zentrale Regelungen haben aber das Potenzial, die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung erheblich zu beeinträchtigen“, kritisiert Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK).

Der Gesetzentwurf soll Krankenkassen unter anderem ermöglichen, Diagnosen, Medikationen und weitere Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) für Informationen über Gesundheitsrisiken an die Versicherten zu nutzen – ohne die behandelnden Ärztinnen und Ärzte einzubeziehen. Darüber hinaus sollen Krankenkassen künftig weitere personenbezogene Daten, etwa zu Rauchverhalten, Ernährung oder Alkoholkonsum, bei Versicherten selbst oder bei Dritten erheben können und in sogenannten Reallaboren die Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten erproben dürfen.

„Gegen eine Impferinnerung auf der Grundlage von bei den Krankenkassen schon vorhandenen Sozial- beziehungsweise Abrechnungsdaten durch die Krankenkasse ist natürlich nichts einzuwenden. Aber die Einordnung individueller Gesundheitsrisiken und die Ableitung von patientenbezogenen Handlungsempfehlungen gehören in den geschützten Behandlungskontext“, betont Reinhardt.

Automatisierte Behandlungsempfehlungen der Krankenkassen würden das Risiko bergen, Patientinnen und Patienten zu verunsichern, ohne dass daraus ein medizinischer Mehrwert entsteht. „Die Patientenbehandlung ist in Deutschland aus gutem Grund Ärztinnen und Ärzten zugeordnet, die in ihren medizinischen Entscheidungen fachlich versiert und weisungsfrei nur dem Wohl ihrer Patientinnen und Patienten verpflichtet sind. Ein Übergriff der Krankenkassen in diesen Aufgabenbereich wäre ein gefährlicher Paradigmenwechsel“, warnt Reinhardt.

Die Koalitionsfraktionen dürfen die vorgesehenen erweiterten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten der Kassen auf Daten aus der ePA nicht zulassen, fordert er. „Andernfalls würde das Gegenteil dessen erreicht, was das GeDIG eigentlich bezweckt: Statt die digitale Datennutzung patienten- und forschungsorientiert zu stärken, würde das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in diese nachhaltig beschädigt“, so Reinhardt.

Übergangsfristen und eine praxisnahe Erprobung

Auch der Hartmannbund fordert insbesondere, dass Patientinnen und Patienten sowie behandelnde Ärztinnen und Ärzte die Hoheit über ihre individuellen Daten behalten müssen. Zwar begrüße der Verband ebenfalls, dass Defizite der digitalen Infrastruktur angegangen werden sollen, doch die konkreten Maßnahmen würden zu einer schrittweisen Verlagerung von Steuerungs- und Entscheidungskompetenzen auf Dritte führen, insbesondere bei der Terminvergabe. Die Identifikation und Einordnung individueller Gesundheitsrisiken bleibe eine originär ärztliche Aufgabe, die im Behandlungskontext unter Wahrung des Arztgeheimnisses erfolge.

Außerdem müssten die geplanten digitalen Strukturen für Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten nachvollziehbar und überprüfbar sein. Komplexität dürfe nicht zu Intransparenz führen und Praxistauglichkeit müsse Vorrang vor Geschwindigkeit haben. Hier brauche es nach Ansicht des Hartmannbundes insbesondere ausreichende Übergangsfristen und eine praxisnahe Erprobung.

„Das ist der nächste Schritt in die Kassenmedizin“

„Dieses Gesetz legt den Grundstein für das Ende der vertrauten Beziehungsmedizin. Getarnt unter dem Deckmantel der Digitalisierung werden Krankenkassen von Kostenträgern zu aktiven Versorgungsakteuren umgebaut. Das ist der nächste Schritt in die Kassenmedizin!“, erklären die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Professor Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth sowie Dr. Markus Blumenthal-Beier.

Auch der Hausärzteverband sieht die geplanten Befugnisse der Kassen kritisch. „Damit wird das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Gespräch aufgebrochen und für die Ohren der Kostenträger geöffnet“, so Buhlinger-Göpfarth.

Zudem lege das GeDIG die nächsten Grundsteine für einen digitalen Versorgungseinstieg, der über die ePA-Apps der Krankenkassen erfolgen und neben einer digitalen Terminvermittlung und einer E-Überweisung auch eine digitale Ersteinschätzung umfassen soll. „Was vielleicht oberflächlich nach einer schönen, digitalen neuen Welt klingt, ist der Komplettumbau unseres Gesundheitssystems hin zu einem Kassensystem. Die Kostenträger werden hier zum Türsteher der Versorgung gemacht. Das ist das komplette Gegenteil von dem, wohin die Politik in dieser Legislatur mit ihrem Primärversorgungssystem wollte“, so Blumenthal-Beier.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband kritisiert darüber hinaus, dass weiterhin nicht vorgesehen sei, die Teilnahme an den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) auf der elektronischen Gesundheitskarte zu hinterlegen.

„Einen wichtigen Schritt vorankommen“

Anders bewerten die Kassen das GeDIG. Mit dem GeDIG werde ein wichtiger Perspektivwechsel vollzogen, lobt der GKV-Spitzenverband. Der Gesetzentwurf setze wichtige Impulse, um die Digitalisierung stärker auf den konkreten Nutzen für Versicherte und deren Versorgung auszurichten.

„Die Herausforderungen im Gesundheitswesen werden größer: Eine älter werdende Bevölkerung, steigender Behandlungsbedarf und komplexe Versorgungsstrukturen erfordern neue Lösungen. Digitalisierung darf daher nicht beim Aufbau technischer Strukturen stehen bleiben, sondern muss die Versorgung besser koordinieren, Zugänge erleichtern und die Versicherten im Alltag praktisch unterstützen. Mit diesem Gesetz werden wir dabei einen wichtigen Schritt vorankommen“, so Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.

Besonders positiv sei aus Sicht des Verbandes insbesondere, dass nun die ersten Schritte zur Einführung der Primärversorgung unternommen werden. „Die erfolgreiche Einführung der Primärversorgung verbindet die digitale Bedarfseinschätzung, die elektronische Überweisung und die elektronische Terminvermittlung zu einem digitalen Versorgungspfad. Diese zentralen Elemente können dazu beitragen, den Zugang zur Versorgung zu verbessern, die Nutzerfreundlichkeit für Versicherte zu modernisieren und vorhandene Versorgungskapazitäten gezielter und bedarfsgerechter zu nutzen“, so Stoff-Ahnis.

Allerdings müssten weitere gesetzgeberische Schritte zur Einführung der digital gestützten Primärversorgung nun zügig folgen, um die Strukturen der ambulanten Versorgung für GKV-Versicherte zu reformieren und das Gesundheitssystem in die digitale Transformation einzubinden.

Zentrales Element sei dabei die geplante Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA). „Durch digitale Mehrwertanwendungen, individuelle Beratungsangebote und datenbasierte Unterstützungsleistungen etwa im Bereich Prävention, in Form von Erinnerungssystemen zum Beispiel für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen oder Terminorganisation können Versicherte künftig deutlich stärker bei der Versorgung begleitet werden. Das GeDIG geht da absolut in die richtige Richtung“, lobt Dr. Martin Krasney, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes.

Damit digitale Anwendungen ihren Nutzen entfalten könnten, müssten die Daten sektorenübergreifend verfügbar und interoperabel nutzbar sein. Hierfür brauche es gemeinsame Standards und eine stärkere Vernetzung aller Versorgungsbereiche. Dabei spiele auch die Gematik eine wichtige Rolle.

GeDIG „öffnet viele neue Türen“

„Das Gesetz zur digitalen Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung öffnet viele neue Türen für eine bessere Steuerung der Versorgung. Wir begrüßen besonders die geplante Ausweitung der Möglichkeiten zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken durch die Kranken- und Pflegekassen“, lobt auch die Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Das Gesetz erweitere die Auswertungszwecke, stelle die Informationspflichten der Kassen klar und ermögliche mit dem Einverständnis der Versicherten die Auswertung von Daten aus der elektronischen Patientenakte. „Das sind wichtige Fortschritte, die die Regelungen zur Datenauswertung noch praxistauglicher machen und uns bei diesem Thema voranbringen werden.“ Auch die geplante Einführung sogenannter Reallabore sei ein richtiger Schritt.

Allerdings sieht der AOK-Bundesverband bei der digitalen Bedarfseinschätzung, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung technisch umgesetzt werden soll, noch viel Klärungs- und Abstimmungsbedarf mit Blick auf die ebenfalls geplante Ersteinschätzung im Rahmen der Notfallreform. Es müssten gemeinsame Qualitäts- und Funktionalitätsvorgaben entwickelt werden, die für alle Bereiche verbindlich gelten und eine Patientensteuerung aus einem Guss ermöglichen.

„Problematisch ist aus unserer Sicht die geplante Ausweitung der Direktabrechnung auf Leistungen, die dem Sachleistungsprinzip unterliegen. Für solche Leistungen gibt es bereits etablierte und vertraglich geregelte Verfahren und Abrechnungswege“, betont Reimann. Bei Einführung einer Direktabrechnung drohten neben einer Zersplitterung der Verfahren und komplexeren Zahlungsströmen auch höhere Kosten. „In Zeiten klammer Kassen ist eine solche Parallelität bei den Abrechnungswegen nicht nachvollziehbar. Diese überflüssige Ergänzung sollte daher gestrichen werden – da sind wir uns mit den Verbänden der Leistungserbringer einig.“

Ersteinschätzung nicht allein bei der KBV

„Das GeDIG soll mit der digitalen Ersteinschätzung, der E-Überweisung und einer Plattform für schnellere Termine zentrale Bausteine einer künftigen Primärversorgung etablieren. Das findet unsere klare Unterstützung, weil die Versorgung so bedarfsgerechter und effizienter werden kann. Gut ist auch, dass dabei die elektronische Patientenakte (ePA) als zentrale Plattform für die Versorgung weiter gestärkt werden soll“, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).

Dass digitale Tools wie die Ersteinschätzung, E-Überweisung oder Terminbuchungen über die ePA-Apps gesteuert und die Ergebnisse ebenfalls in der ePA abgelegt werden sollen, sei ein großer Schritt hin zu einer zeitgemäßen, zukunftsorientierten Versorgung.

Richtig sei auch, dass die Ersteinschätzung differenziert ausgestaltet werden müsse: So solle das Tool, wenn eine ärztliche Behandlung nötig sei, Patientinnen und Patienten beispielsweise empfehlen, eine passende Haus- oder Facharztpraxis aufzusuchen oder eine Videosprechstunde wahrzunehmen. In leichteren Fällen solle die Ersteinschätzung etwa auch Hinweise zur Selbstbehandlung geben.

„Entwicklung und Betrieb eines solchen Tools dürfen aber nicht allein bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) liegen, sondern müssen Sache der gemeinsamen Selbstverwaltung sein. Nur so können kassenindividuelle Angebote mitgedacht und mögliche Interessenkonflikte innerhalb der Ärzteschaft vermieden werden“, fordert Elsner. Problematisch sei auch, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Plattform zur Hälfte mitfinanzieren soll.

Zudem fordert Elsner mehr Tempo für die einzelnen Elemente der Primärversorgung. So sollte die E-Überweisung nicht erst im September 2029, sondern bereits deutlich früher verpflichtend werden. Dass die Kassen Daten künftig besser nutzen können sollen, sei zwar gut, gehe aber nicht weit genug.